Besucher, Journalisten und Polizisten stehen vor Prozessbeginn vor dem Landgericht Freiburg. Foto: dpa

Junger Mann soll 19-Jährige vergewaltigt und getötet haben. Hohe Sicherheitsvorkehrungen vor Gericht.

Freiburg - Eine 19 Jahre alte Studentin wird vergewaltigt und anschließend ermordet - knapp elf Monate nach der Tat hat vor dem Freiburger Landgericht heute der Prozess gegen einen jungen Flüchtling begonnen.

Der Prozess ist begleitet von hohen Sicherheitsvorkehrungen. Am Eingang zum Landgericht bildeten sich am Dienstagmorgen lange Schlangen. Darüber hinaus protestierten Linke Demonstranten gegen die Anwesenheit von Mitgliedern der Alternative für Deutschland (AfD) im Gerichtssaal.

Hussein K. ist nach Angaben des Gerichts wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigng angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, im Oktober vergangenen Jahres Maria L., die mit dem Fahrrad nachts alleine auf dem Weg von einer Studenten-Party nach Hause war, überfallen und vergewaltigt zu haben. Danach soll der Tatverdächtige die junge Frau im knietiefen Wasser des Flusses Dreisam abgelegt haben. Die 19-Jährige ertrank, eine Joggerin fand sie am Morgen.

Tatverdächtiger hat über sein Alter gelogen

Hussein K. wurde rund sieben Wochen nach der Tat Anfang Dezember festgenommen. Die Polizei hatte DNA-Spuren von ihm am Tatort gefunden, über Videoaufnahmen in einer Straßenbahn kamen ihm die Ermittler auf die Spur. Er selbst hat behauptet, zur Tatzeit 17 Jahre alt gewesen zu sein. Altersgutachten sind aber zu dem Ergebnis gekommen, dass er damals mindestens 21 Jahre war. Die Frage, ob bei einer Verurteilung Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht gilt, muss nun das Gericht klären.

Vor Gericht gab Hussein K. zu, über sein Alter gelogen zu haben. Bei der Ankunft in Deutschland im Jahr 2015 sei er bereits 18 und nicht, wie damals von ihm behauptet, 16 Jahre alt gewesen. Er habe zur Schule gehen wollen, sagte der junge Flüchtling vor Gericht. "Wenn man minderjährig ist, ist die Situation in Deutschland besser." Sein Alter ist eine zentrale Frage im Prozess. Nach Auffassung der Ankläger ist K. sogar mindestens 22. Papiere mit Geburtsdatum oder Angaben zur Herkunft gibt es nicht.

K. erzählte zunächst von seinem Lebensweg: In Afghanistan geboren und aufgewachsen sei er nach etwa 13 Jahren in den Iran gekommen. Nach "Problemen mit der Polizei" flüchtete er in die Türkei, von dort nach Griechenland und dann Deutschland. In Griechenland habe er nichts zu essen gehabt, von Müll und zeitweise ohne Obdach gelebt. Zu der ihm dort vorgeworfenen weiteren Gewalttat wurden keine Fragen zugelassen.

Für die Zeit in Deutschland berichtete er von erheblichem Drogen- und Alkoholmissbrauch. Er habe über Monate mit Freunden Haschisch geraucht, getrunken und zweimal in der Woche auch Heroin konsumiert. "Das war unser Leben." Die Verhandlung wird wegen der Unklarheiten zum Alter vor der Jugendkammer geführt. K. wird Vergewaltigung in besonders schwerem Fall sowie die Ermordung von Maria L. vorgeworfen.

Für den Prozess vor der Jugendkammer des Gerichts sind den Angaben zufolge 16 Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte demnach im Dezember gesprochen werden. Gehört werden sollen den Planungen zufolge 45 Zeugen sowie zehn Sachverständige.

Hussein K. war nach Angaben deutscher Behörden im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland gekommen. Was die Behörden damals nicht wussten: Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau auf der griechischen Insel Korfu war Hussein K. in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt und im Oktober 2015 unter Auflagen vorzeitig entlassen worden. Er tauchte unter und kam als Flüchtling nach Deutschland. Nach eigenen Angaben kommt der Mann aus Afghanistan.