Symbolbild. Foto: dpa

Medizinstudentin vergewaltigt und getötet. Mutmaßlicher Mörder Hussein K. soll Suizidversuch begangen haben.

Freiburg - Viel Wirbel um den mutmaßlichen Mörder Hussein K.: der junge Mann, der im vergangenen Oktober in Freiburg eine 19-jährige Medizinstudentin vergewaltigt und getötet haben soll, hat im Dezember in der U-Haft im baden-württembergischen Gefängniskrankenhaus Hohenasperg/Kreis Ludwigsburg angeblich einen Selbstmordversuch unbeschadet überlebt.

Einem Bericht der BILD zufolge soll K., der seit kurz nach seiner Verhaftung Anfang Dezember dort als selbstmordgefährdeter Häftling ständig unter Beobachtung steht, von einem Justizbeamten rechtzeitig entdeckt und gerettet worden sein. Der Häftling habe den Vorfall unbeschadet überlebt, so das Boulevard-Blatt.

Was an der Geschichte dran ist, ließ sich gestern nicht feststellen: Oberstaatsanwalt Michael Mächtel in Freiburg sagte, dass man den Bericht „weder dementieren noch bestätigen“ wolle. Das baden-württembergische Justizministerium wollte ebenfalls keinen Kommentar dazu abgeben. Der Freiburger Anwalt von Hussein K. war nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

Für Aufregung sorgten gestern aber auch mehrere Berichte, wonach Hussein K., obwohl er einem medizinischen Gutachten zufolge vermutlich mindestens 22 Jahre alt und somit längst erwachsen ist, in Freiburg wahrscheinlich vors Jugendgericht gestellt werden wird. Noch, so Mächtel gestern, sei dies nicht entschieden, die Ermittlungen in dem Mordfall seien längst noch nicht abgeschlossen und somit sei auch noch keine Anklage erhoben. „Wir versuchen, so viel wie möglich über das Vorleben des Verdächtigen herauszubekommen“, so Mächtel über das Verfahren. Leicht ist das nicht, zumal Hussein K. nach wie vor keine Angaben macht.

Klar ist jedoch: Wenn Hussein K. als Erwachsener vor einem Schwurgericht landet, die Richter aber am Ende noch Zweifel an seinem Alter von mindestens 22 Jahren haben, platzt der Prozess. In diesem Fall müsste das Verfahren vor dem Jugendgericht erneut aufgerollt werden. Umgekehrt ist es aber so, dass ein Jugendgericht K. als Heranwachsenden behandeln und je nach diagnostiziertem Entwicklungsstand des Angeklagten wie einen Erwachsenen verurteilen kann, so Michael Mächtel weiter. Da Altersgutachten immer mit einer gewissen Unsicherheit behaftet seien, stehe dieser Weg derzeit im Raum.

Hussein K. war im Herbst 2015 als angeblich minderjähriger afghanischer Flüchtling in Freiburg angekommen und in die Obhut einer Familie im Osten der Stadt gegeben worden. Später stellte sich heraus, dass er bereits 2013 in Griechenland einen Mordversuch an einer jungen Frau begangen hatte und dafür 2014 zu zehn Jahren Haft verurteilt worden war, wovon er aber nur eine kurze Zeit absitzen musste. Davor könnte K. möglicherweise im Iran gelebt haben: Dies soll er 2013 bei seiner Verhaftung in Griechenland angegeben haben.