Der Mann aus Blomberg in Nordrhein-Westfalen soll im Mai 2013 mit der damals 13-Jährigen Maria ins Ausland geflüchtet sein, ohne dass deren Eltern davon wussten. (Symbolfoto) Foto: dpa

Damals 13-Jährige sagt aus.

Freiburg (dpa/lsw) - Im Freiburger Prozess um die jahrelang verschwundene Maria ist für die Vernehmung der heute 19-Jährigen die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Das Landgericht folgte damit am Montag dem Antrag der Rechtsanwältin der jungen Frau. Diese ist in dem am vergangenen Mittwoch begonnenen Prozess Gerichtsangaben zufolge Hauptzeugin und Nebenklägerin. Als Grund für den Ausschluss der Öffentlichkeit nannte das Gericht den Schutz der Persönlichkeitsrechte. Da Maria zum Tatzeitraum noch minderjährig gewesen sei, gelte für sie ein besonderer Schutz.

Angeklagt ist ein 58 Jahre alter Deutscher aus Blomberg in Nordrhein-Westfalen. Ihm werden Kindesentführung und sexueller Missbrauch zur Last gelegt. Der Mann war laut Anklage im Mai 2013 mit der damals 13-Jährigen aus Freiburg ins Ausland geflüchtet, ohne dass deren Eltern von dem Plan wussten oder einverstanden waren. Er soll das Mädchen in mehr als 100 Fällen sexuell missbraucht haben. Nach der Rückkehr Marias im vergangenen August wurde der Mann in Italien festgenommen. Ein Urteil soll es Ende Juni geben.