Angeklagter war zur Tatzeit nach Beweislage mindestens 22 Jahre alt. Jugendstrafrecht somit ausgeschlossen.

Freiburg - Im Freiburger Mordprozess gegen den Flüchtling Hussein K. hat der Vertreter der Nebenklage eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht gefordert.

Der Angeklagte sei mindestens 22 Jahre alt, sagte Rechtsanwalt Bernhard Kramer am Montag vor dem Landgericht Freiburg. Dies habe die Beweisaufnahme ergeben. Jugendstrafrecht, das in der Regel geringere Strafen zur Folge habe, sei somit ausgeschlossen. Zudem schloss sich Kramer, der in dem Prozess die Eltern der Getöteten vertritt, der Forderung des Staatsanwaltes an.

Der Verteidiger plädiert im Laufe des Vormittags. Das Urteil ist für den 22. März geplant. Der Staatsanwalt hatte am Freitag Erwachsenenstrafrecht, eine lebenslange Haftstrafe sowie anschließende Sicherungsverwahrung beantragt. Zudem müsse die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden.

Damit wäre eine vorzeitige Freilassung nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen.Hussein K., zu dessen Alter es widersprüchliche Angaben gibt, hatte zugegeben, im Oktober 2016 nachts in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und vergewaltigt zu haben. Die Frau ertrank im Fluss Dreisam.