Weil er einen Vertreter der linken Szene mit seinem Auto überfahren und schwer verletzt hatte, muss sich ein 29-Jähriger vor dem Freiburger Landgericht verantworten. Foto: Deckert

"Bedingter Tötungsvorsatz": Staatsanwalt fordert drei Jahre Haft für 29-jährigen Ortenauer Florian S.

Freiburg - Im Verfahren gegen den 29-jährigen Ortenauer Neonazi Florian S. hat die Freiburger Staatsanwaltschaft gestern eine Haftstrafe von drei Jahren für den Angeklagten gefordert.

Der Verteidiger plädierte auf Freispruch und argumentierte, dass sein Mandant allenfalls einen Fall von Körperverletzung begangen habe. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft handelte Florian S. jedoch mit "bedingtem Tötungsvorsatz", als er auf einem Parkplatz bei Riegel (Kreis Emmendingen) einen jungen Vertreter der linken Szene mit seinem Mitsubishi überfuhr und schwer am Kopf verletzte.

Der junge Mann war Teil einer Gruppe vermummter Autonomer, die versuchten, Florian S. anzugreifen. Dieser stieg daraufhin in sein Auto und raste auf die Linken zu. Florian S. hatte dazu bei der Polizei angegeben, aus Angst und Panik gehandelt zu haben.

Zu dem Zusammentreffen auf dem Parkplatz war es gekommen, weil der angeklagte dort Teilnehmer einer Neonaziparty in Bahlingen am Kaiserstuhl abholen und zum Partygelände lotsen wollte. In der linken Szene war der Vorfall als Mordversuch gewertet worden. Auch die Vertreter der jungen Antifaschisten, die als Nebenkläger in dem Verfahren auftreten, forderten vom Gericht, einen möglichen Tötungsvorsatz in das Urteil gegen den vorbestraften Gewalttäter Florian S. einfließen zu lassen. Am Donnerstag ergeht das Urteil.