Der Pflichtverteidiger Klaus Malek sagte der "Badischen Zeitung" am Donnerstag, er habe gegen das Urteil vom vergangenen Freitag Revision eingelegt. Foto: Patrick Seeger/dpa

Klaus Malek will angenommene Mordmerkmale noch einmal rechtlich prüfen lassen.

Freiburg - Welche Motive hatte der Mann, der eine junge Frau in Endingen so grausam beim Joggen tötete? Sein Verteidiger legt Revision gegen das Mordurteil ein. Unklar ist, ob das einen Prozess in Österreich verzögert. Auch dort soll der Mann gemordet haben.

Der Mord an einer Joggerin in Endingen wird den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen. Wie das Landgericht Freiburg am Donnerstag mitteilte, hat der Verteidiger des verurteilten 40 Jahre alten Lastwagenfahrers aus Rumänien Revision eingelegt. Er will von den höchsten deutschen Strafrichtern prüfen lassen, ob das Landgericht die Mordmerkmale "juristisch korrekt festgestellt hat", sagte Anwalt Klaus Malek.

Das Landgericht hatte den Mann am Freitag vergangener Woche wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Unter Vorbehalt, weil noch ein Prozess in Österreich aussteht. Auch dort soll der 40-Jährige getötet haben: im Januar 2014 in Kufstein eine 20 Jahre alte französische Austauschstudentin aus Lyon.

Das Freiburger Gericht sah es im Endinger Fall als erwiesen an, dass der Mann die 27 Jahre alte Joggerin Anfang November vergangenen Jahres in einem Wald vergewaltigt und getötet hat. Mit dem Strafmaß folgte das Gericht den Forderungen des Staatsanwaltes und der Nebenkläger, die auf eine Revision verzichten wollten.

Der Anwalt des Täters, Klaus Malek, hatte auf Totschlag plädiert und auch die besondere Schwere der Schuld als Voraussetzung für eine Sicherungsverwahrung in Frage gestellt. Wenn der 40-Jährige aus - möglicherweise unbewusstem - Frauenhass getötet hätte, wäre die Tat aus Sicht des Anwaltes nicht sexuell motiviert gewesen.

Nach dem Strafgesetzbuch ist ein Mörder, "wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet".

Bis der BGH entscheidet, können Monate ins Land gehen. So lange ist das Freiburger Urteil nicht rechtskräftig. Unklar ist, ob sich der geplante Kufsteiner Prozess, für den Österreich bereits die Auslieferung des Mannes beantragt hat, nun verzögert.

Nach Einschätzung des Landgerichts und der Verteidigung könnte er unabhängig vom deutschen Verfahren beginnen. Andererseits könnten die Österreicher die Argumentationslinie der höchsten deutschen Richter auch abwarten: Der Täter sitzt hinter Gittern; sein Mandant laufe nicht davon, sagte Anwalt Malek.