Erstes Urteil gesprochen. Prozess gegen Mutter startet im Juni. Neunjähriger in staatlicher Obhut.

Freiburg/Staufen - Zehn Jahre Haft und anschließende Sicherheitsverwahrung. Die Perspektiven für den vorbestraften Kinderschänder Markus K. (41) aus Kappel-Grafenhausen in der Ortenau sind nach dem Urteil des Freiburger Landgerichts so schlecht wie die Prognose, die ihm Gutachter Hartmut Pleines im nichtöffentlichen Teil des Verfahrens dem Urteil zufolge gestellt hat: K. habe eine „schicksalhafte Pädophilie, nicht eine erworbene.“ Er könne seine Sexualität nur mit männlichen Kindern, vorzugsweise im Alter um die zehn Jahre ausleben. Und weil das eben so sei und möglicherweise nur eine Hormonbehandlung den Mann von seinem inneren Druck befreien könne, sei die Sicherheitsverwahrung, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Vorstrafe des Täters, das Mittel der Wahl, so Richter Stefan Bürgelin in seiner Urteilsbegründung: Denn bereits vor knapp einem Jahrzehnt hat K. einen damals zehnjährigen Jungen brutal vergewaltigt.

Im aktuellen Fall nun wurde K. wegen schwerer Vergewaltigung, schwerem Kindesmissbrauch, Besitz von Kinderpornos, Beleidigung, Körperverletzung und dem Verstoß gegen seine Führungsauflagen zu einer zehnjährigen Gesamtstrafe verurteilt. Außerdem muss er seinem Opfer 12.500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Den Anklagepunkt der Zwangsprostitution ließ das Gericht fallen: die Taten seien „Freundschaftsdienste“ am Angeklagten gewesen, die der Stiefvater des Jungen dem Täter erwiesen habe, ohne Geld dafür zu verlangen. Zweimal hat Markus K. demnach im Juli und im September 2017 in Staufen/Breisgau-Hochschwarzwald einen mittlerweile neun Jahre alten Jungen brutal vergewaltigt.

Richter Bürgelin wiederholte in seiner Urteilsbegründung die grausamen Details der teils auf Video aufgezeichneten Taten, die K. beide eingeräumt hatte, ohne für sein Opfer auch nur eine Spur von Mitgefühl zu zeigen: In seinem letzten Wort nach den Plädoyers hatte er lediglich gesagt, dass er sich seiner Verteidigerin anschließe, die beantragt hatte, keine Sicherheitsverwahrung gegen ihn zu verhängen, da es noch Möglichkeiten der Therapie für den Mann gebe. Die erste Tat des Mannes, von dem der vielfach missbrauchte Junge später sagte, dass er „der Schlimmste“ von all seinen Peinigern gewesen sei, fand unter freiem Himmel an einem Feldweg bei Staufen statt, die zweite im Zimmer des Buben, der dabei an einen Stuhl gefesselt war, damit er sich nicht wehren konnte. Die Fesselwerkzeuge hatte die Mutter des Kindes bereitgestellt, die sich anschließend am Missbrauchsvideo ihres Sohnes sexuell auch noch erregte.

Die 47-Jährige und ihr Lebensgefährte Christian L. (39), der das Kind an K. vermittelt hatte, müssen sich im Juni für ihre Taten an dem Buben verantworten. Beiden wirft die Anklage jeweils rund 50 Missbrauchsdelikte vor. Markus K. verfolgte das Urteil und die Begründung äußerlich praktisch regungslos. Er dürfte ohnehin gewusst haben, was auf ihn zukommt: die Urteilsbegründung ließ am Donnerstag durchblicken, was zuvor nur im nichtöffentlichen Teil des Verfahrens zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des Angeklagten thematisiert worden war: Dass K. seinem Therapeuten vorgelogen hatte, er habe eine erwachsene Freundin und sei an Beziehungen zu Frauen interessiert. Und dass weder Haft noch Therapie ihn „erreicht“ und von seiner auf Jungs ausgerichteten, dominanten und aggressiven Sexualität weggebracht hätten.

Ob K. tatsächlich, wie er selbst behauptet hat, als Kind selbst Opfer einer Vergewaltigung war, ist indes unklar geblieben: Es gab diesbezüglich nie eine Anzeige oder ein Verfahren. Und der Angeklagte hat das angebliche Verbrechen an ihm selbst auch nie in der Sexualtherapie zur Sprache gebracht. Vielleicht ist es am Ende nur eine Schutzbehauptung gewesen, definitiv sagen kann das nach Stand der Dinge aber niemand. Klar ist indessen, dass am 7. Mai der zweite Prozess gegen einen der insgesamt acht Verdächtigen im Staufener Fall, einen 49 Jahre alten Berufssoldaten, in Freiburg beginnt.