Nach dem gewaltsamen Tod des achtjährigen Armani behindern falsche Fahndungsfotos die Ermittlungen der Polizei. Foto: dpa

Problem Internet-Hetze: gefälschtes Phantombild über Täter von Freiburg im Umlauf. Ermittlungen behindert.

Freiburg - Eigentlich sollte die Polizei mit Hochdruck nach dem Unbekannten fahnden, der in Freiburg den achtjährigen Armani umgebracht hat. Doch nun muss sie auch noch einen Kriminellen jagen, der ein gefälschtes Phantombild ins Internet gestellt hat.

Gerüchte und Hetze im Internet erschweren bei großen Kriminalfällen zunehmend die Arbeit der Polizei. »Es ist schlimm, dass mit solchem Unsinn die Kräfte der Ermittler zusätzlich belastet werden«, schimpft Oberstaatsanwalt Michael Mächtel im Gespräch mit unserer Zeitung. Seine Behörde versucht seit dem Wochenende, den Verursacher der Falschmeldung dingfest zu machen.

Nicht nur ein gefälschtes Phantombild war über die sozialen Netzwerke Facebook und WhatsApp online gestellt worden – auch die frei erfundene Behauptung tauchte auf, im Schwarzwald sei neben dem kleinen Armani noch ein weiterer Junge umgebracht worden. Man solle »die Fäuste fliegen lassen«, wenn man den angeblichen Täter schnappt, so die Aufforderung im Zusammenhang mit dem Bild.

»Das stellt aus unserer Sicht eine Aufforderung zur gefährlichen Körperverletzung dar«, so Mächtel. So eine Aufforderung werde im Zweifelsfall – wenn es zu einer tatsächlichen Gewalttat kommt – genau so hart bestraft wie die Tat selbst. »Also mit bis zu zehn Jahren Haft«, warnt der Staatsanwalt. Wegen Verleumdung und Vortäuschung einer Straftat habe man ebenfalls Ermittlungen aufgenommen. Auch hierfür seien hohe Geld- und Haftstrafen vorgesehen.

Die Polizeigewerkschaft DPolG beklagt ebenfalls eine zunehmende Behinderung der Ermittlungen durch die rasante Verbreitung von Falschmeldungen übers Internet. »Das beschäftigt uns leider Gottes immer mehr«, sagt Landeschef Rüdiger Seidenspinner. Dadurch werde viel Personal gebunden. Im Mordfall selbst hat die Polizei noch keine heiße Spur. Gestern verteilte sie Flugblätter mit Fotos der Kleidungsstücke, die das Opfer zuletzt getragen hat.