Einer der Angeklagten sitzt mit Fußfesseln im Gerichtssaal. Foto: Deckert

Nach Gruppenvergewaltigung in Freiburg: Anwälte folgen offenbar der These vom freiwilligen Sex.

Freiburg - Im Prozess um die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung einer 18 Jahre alten Frau in Freiburg im Herbst 2018 haben alle acht Verteidiger der mutmaßlichen Sexualstraftäter für ihre Mandanten auf "Freispruch" vom Tatvorwurf der Vergewaltigung und der unterlassenen Hilfeleistung plädiert. Das hat das Landgericht Freiburg am Donnerstag mitgeteilt.

Hilfsweise forderte ein Teil der Verteidiger im Fall einer Verurteilung milde Strafen von maximal drei Jahren. Die Vertreter der beiden Hauptangeklagten, Kerstin Oetjen und Jörg Ritzel, plädierten im Fall der Vergewaltigungsvorwürfe ausschließlich auf Freisprüche für ihre Mandanten, Oetjen plädierte zudem dafür, ihren Mandanten wegen der in seinem Fall angeklagten Drogendelikte zu einer Geldstrafe zu verurteilen.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage fordern lange Haftstrafen

Offenbar folgten die Anwälte der These eines Teils der Angeklagten, wonach die Frau freiwillig Sex mit ihnen gehabt haben soll. Ein Gutachter hatte dies als abwegig bezeichnet. In der vergangenen Woche hatten Staatsanwaltschaft und Nebenklage Haftstrafen von bis zu fünfeinhalb beziehungsweise bis zu sechsdreiviertel Jahren für die überwiegend aus Syrien stammenden jungen Männer gefordert.

Gruppenvergewaltigung: Was lässt sich beweisen?

Am kommenden Donnerstag ergeht das Urteil. Angeklagt waren zunächst elf junge Männer. Bei dreien hatte sich aber im Verlauf der Verhandlung gezeigt, dass es keine objektiven Spuren dafür gab, dass sie sexuelle Handlungen an der jungen Frau vorgenommen hatten.