Sollte Kosay A. wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt werden, wäre seine Strafe durch die Zeit in der U-Haft bereits abgegolten. Foto: Deckert

Vorwurf einer Tatbeteiligung von Kosay A. kann laut Verteidiger nicht aufrechterhalten bleiben.

Freiburg - Im Prozess um die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung einer 18 Jahre alten Frau in Freiburg im Oktober 2018 kommt einer der elf Tatverdächtigen wahrscheinlich schon bald auf freien Fuß.

Der Vorwurf einer Beteiligung an der Tat könne gegen Kosay A. nicht aufrechterhalten bleiben, so Verteidiger Robert Phelps in seinem Antrag: Der junge Syrer sei lediglich von drei Zeugen vom Hörensagen belastet worden. Einer davon ist der Mitangeklagte Timo P., der widersprüchliche Aussagen über die angebliche Tatbeteiligung des Mannes gemacht habe.

DNA-Spuren des Mannes gebe es nicht, er könne allenfalls wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden. Kosay A. hatte gegenüber der Polizei ausgesagt, die 18-Jährige zwar gesehen, aber nicht angerührt zu haben. Er sitzt seit elf Monaten in Untersuchungshaft.

Das Gericht muss den Antrag des Verteidigers nun prüfen. Die Staatsanwaltschaft hat bereits zugestimmt, dass sie den Vorwurf der Vergewaltigung gegenüber Kosay A. für nicht mehr haltbar hält.

Sollte er wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt werden, wäre seine Strafe durch die Zeit in der U-Haft bereits abgegolten.