Mehr als 16 Jahre nach der Entführung und Ermordung einer Reinigungsfrau in der Nähe von Freiburg ist ein heute 55 Jahre alter Mann zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. (Symbolfoto) Foto: dpa

Mann hat 2003 Reinigungsfrau entführt und getötet. Tat blieb fast 16 Jahre ungeklärt.

Freiburg - Mehr als 16 Jahre nach der Entführung und Ermordung einer Reinigungsfrau in der Nähe von Freiburg ist ein heute 55 Jahre alter Mann zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden.

Das Landgericht Freiburg sprach den Deutschen am Montag des Mordes für schuldig. Er hatte zugegeben, die aus Karlsruhe stammende Frau im Januar 2003 in Bad Krozingen bei Freiburg auf einem Parkplatz entführt und wenige Kilometer entfernt in einem Wald bei Ehrenkirchen mit einem 40 Zentimeter langen Messer und zahlreichen Stichen getötet zu haben. Als Grund gab er an, dass die 57-Jährige als Vorgesetzte seine Lebensgefährtin ungerecht behandelt und am Arbeitsplatz in einer Reinigungsfirma drangsaliert habe.

Nach einem Zeugenhinweis war der Mann im vergangenen September und damit mehr als eineinhalb Jahrzehnte nach der Tat festgenommen worden. Er hatte laut Gericht, nachdem er die Frau getötet hatte, die Leiche im Wald versteckt und war geflohen. Der Fall blieb bis zur Festnahme des Mannes unaufgeklärt. Die Polizei hatte fast 16 Jahre keine Spur zum Täter.

Der Mann habe gezielt und aus niedrigen Bewegungsgründen getötet, sagte die Vorsitzende Richterin Eva Kleine-Cosack. Zudem sei die Tat geplant gewesen. Die Vorgesetzte seiner Lebensgefährtin sei von ihm als "Störfaktor" empfunden worden. Seine Lebensgefährtin habe sich bei ihm über die Chefin immer wieder beklagt und sich unwohl gefühlt. Deshalb habe er sich entschlossen, die 57 Jahre alte Frau zu entführen, zur Rede zu stellen und zu töten.

Aus einem geringen Anlass sei so ein schweres Verbrechen geworden. Anzeichen für eine psychische Krankheit, die eine verminderte oder aufgehobene Schuldfähigkeit rechtfertigte, gebe es nicht.

Mit dem Strafmaß folgte das Gericht den Forderungen des Staatsanwalts. Der Verteidiger des Mannes hatte sich für eine Verurteilung wegen Totschlags ausgesprochen. Diesem Antrag folgte das Gericht nicht. Bei Totschlag sind den Angaben zufolge geringere Strafen möglich, bei Mord ist eine lebenslange Haftstrafe zwingend.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die am Prozess Beteiligten können Revision einlegen. Er werde das Rechtsmittel der Revision nutzen, sagte Verteidiger Klaus Malek. Eine Verurteilung wegen Mordes sei rechtlich nicht hinzunehmen. Er werde daher versuchen, ein Urteil wegen Totschlags zu erreichen.

Der Mann, der zuletzt im Messebau tätig war, nahm das Urteil ohne äußerliche Regung auf. «Ich schäme mich für diese Tat», hatte er vor der Urteilsverkündung am Montag gesagt: «Es tut mir leid.» Den Angaben zufolge hatte er die Frau gezwungen, sich im Wald bei Minusgraden auszuziehen, bevor er auf sie einstach und sie tötete.

Zum Verhängnis wurde ihm sein auffälliger Rucksack. Nach dem Mord hatte er an einem Geldautomaten in Bad Krozingen mit der Geldkarte seines Opfers 500 Euro abgehoben und war so ins Blickfeld einer Überwachungskamera geraten. Der Mann war nicht zu identifizieren, zu sehen war aber der Rucksack. Eine Zeugin, die den Rucksack damals erkannte, ging dann im vergangenen September zur Polizei und klärte den Fall so auf. Wieso sie sich nicht früher meldete, klärte das Gericht nicht. Den Rucksack hatte der Mann nach der Tat verbrannt.

«Ein wichtiges Signal dieser Verurteilung ist, dass sich Täter nie sicher sein können», sagte Staatsanwalt Tomas Orschitt. Auch Verbrechen, die vergleichsweise lange zurückliegen, könnten mit der Zeit aufgeklärt und Täter verurteilt werden.