Die Verhandlung gegen einen Neonazi aus dem Ortenaukreis geht vor dem Landgericht Freiburg in die zweite Woche. Foto: Deckert

Verhandlung gegen Ortenauer Neonazi geht in zweite Woche. Mordversuch oder Notwehr?

Freiburg - Hat der Ortenauer Neonazi Florian S. (29) im Oktober 2011 einen Menschen umbringen wollen? Oder hatte er Angst und fuhr deshalb einen vermummten Antifaschisten auf einem Parkplatz bei Riegel (Kreis Emmendingen) über den Haufen? Diese Fragen sind auch nach drei Verhandlungstagen und einer umfassenden Beweisaufnahme im Prozess vor dem Freiburger Landgericht noch ungeklärt.

Dem Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft versuchten Totschlag in drei Fällen vor, weil er Anfang Oktober 2011 im Zusammenhang mit der Organisation einer Neonazifeier im Kaiserstuhl mit seinem Auto auf eine Gruppe von mehreren Mitgliedern der "Antifaschistischen Aktion" losgerast sein soll. Zwei junge Menschen konnten dem Auto im letzten Moment ausweichen, ein 21-jähriger Lehrling aus Stuttgart jedoch wurde erfasst und schwer am Kopf verletzt. Er hat immer noch Sprachstörungen und ist traumatisiert.

"Angriff ist ganz sicher mit Absicht erfolgt"

Die linke Szene in Südbaden hat den Angriff von Anfang als Mordversuch gewertet. Auch der Anwalt des Verletzten, der als Nebenkläger auftritt, bringt diese Variante ins Spiel, zumal der Angeklagte im Internet vor dem Vorfall bereits fantasiert hatte, wie es ihm gefallen würde, eine "Zecke", so der Sprachgebrauch der Naziszene für Linke und Autonome, "die Klinge fressen zu lassen".

Einer der jungen Linken sagte im Prozess aus, dass der Angriff "ganz sicher mit Absicht" erfolgt sei: Florian S. habe entschlossen und nicht ängstlich gewirkt, als er mit quietschenden Reifen auf sie zu gerast sei. Klar scheint: Der Angeklagte hätte, wenn er wirklich einer Auseinandersetzung hätte entgehen wollen, einfach vom Parkplatz fahren und abhauen können. Der 29-jährige Familienvater macht vor Gericht keine Angaben. Gegenüber der Polizei hatte er im Herbst ausgesagt, er habe in Panik gehandelt, weil die Vermummten ihn angegriffen hätten.

Das Urteil wird für Mitte Juli erwartet

Die Nazi-Gegner waren auf dem Parkplatz, weil sie die Feier der Neonazis stören oder verhindern wollten. Die Wahrheitsfindung sei schwierig, so Staatsanwalt Florian Rink. Der weitere Weg des Verfahrens sei offen, die Kernfrage nach Vorsatz oder Notwehr sei noch nicht beantwortet. Der Prozess wird am 2. Juli fortgesetzt. Dann sollen auch Freunde des Angeklagten aus der Neonaziszene verhört werden. Das Urteil wird für Mitte Juli erwartet.