Für Winckler ist nach den drei Gesprächen, die er mit C. in der Haft führen konnte, klar: Der Angeklagte ist ein gefährlicher Mann, der jederzeit wieder zuschlagen könnte. Foto: dpa

Sicherheitsverwahrung empfohlen: Catalin C. soll nicht mehr morden können.

Freiburg - Der 40 Jahre alte rumänische LKW-Fahrer Catalin C. soll nie wieder eine Frau ermorden können: Geht es nach dem Willen der Staatsanwaltschaft und folgt das Gericht in seinem Urteil am 22. Dezember der Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen Peter Winckler, so dürfte C. für das Tötungsdelikt an der 27 Jahre alten Kaiserstühlerin Carolin G. im November 2016 nicht nur eine lebenslange Haftstrafe sondern auch eine anschließende sogenannte vorbehaltliche Sicherungsverwahrung blühen.

Der Begriff der vorbehaltlichen Sicherungsverwahrung bedeutet, dass die Verwahrung eines Täters auch noch am Ende der eigentlichen Haftzeit auf Basis eines neuen Gutachtens verhängt werden kann, wenn dieser weiterhin als gefährlich gilt. Für Winckler ist nach den drei Gesprächen, die er mit C. in der Haft führen konnte, genau dies klar: Der Angeklagte ist ein gefährlicher Mann, der jederzeit wieder zuschlagen könnte.

Er hat kein Mitgefühl für die Opfer seiner Sexualdelikte, über die er mit völliger innerer Distanz spricht. Trotz seelischer Probleme, einer problematischen Biographie, die bis in die Kindheit reicht, und trotz seines regelmäßigen Alkoholkonsums sei Catalin C. voll schuldfähig, so der Gutachter. Eine schwere psychische Erkrankung oder Ähnliches liege nicht vor.

Die Entwicklungsprognose des Mannes sei allerdings sehr ungünstig, so Winckler weiter. Sprich: Catalin C. könnte in Freiheit jederzeit wieder töten. Denkbar sei auch, dass er neben Carolin G. und seinem Opfer Lucile K. (20), die er im Januar 2014 in Kufstein/Tirol ähnlich brutal umbrachte, weitere Frauen auf dem Gewissen hat, so der Sachverständige.

Eine Prostituierte in Rumänien war 2005 nach einer Messerattacke des Angeklagten nur knapp mit dem Leben davon gekommen. Am 14. Dezember sollen in dem Verfahren die Plädoyers von Anklage, Nebenklägern und Verteidigung gehört werden. Oberstaatsanwalt Thomas Orschitt hatte bereits zu Beginn des Prozesses klar gemacht, dass er Catalin C. für einen kaltblütigen Mörder hält, der nach Verbüßung seiner Haftstrafe in „vorbehaltliche Sicherungsverwahrung“ gesteckt gehört. Sobald das Freiburger Urteil rechtkräftig ist, wird C. sich zudem in Österreich für den Mord an der französischen Studentin Lucile K. verantworten müssen.