Er hat seine Frau erdrosselt, ihre Leiche im Garten vergraben. Am Dienstag wurde am Landgericht Rottweil das Urteil gesprochen.
Der Vorsitzende Richter der 1. Schwurgerichtskammer, Karlheinz Münzer, verkündete das Strafmaß: Der Angeklagte wird zu neun Jahren Freiheitsstrafe wegen Totschlags verurteilt. Er muss die Kosten des Verfahrens tragen.