Übergabe der Anordnungsurkunden (von links): Claudia Kallning von der Flurneuordnung, Gäufeldens Bürgermeister Benjamin Schmid, Landrat Roland Bernhard und Jettingens Bürgermeister Hans Michael Burkhardt. Foto: Landratsamt

Mit drei neuen vereinfachten Verfahren startet die Flurbereinigungsverwaltung im kreis Böblingen in das Jahr 2024. Die Gemeinde Jettingen ist mit dem Verfahren „Tiefenschleifgraben“ beteiligt.

Unterstützung der Gewässerentwicklung, Bodenordnung wegen eines Regenüberlaufbeckens und eine bessere Erschließung für die Landwirtschaft: Die Flurbereinigungsverwaltung startet mit gleich drei neuen Verfahren. Zwei Verfahren liegen in Weil der Stadt – die „Renninger Backen“ das Regenüberlaufbecken Netzwiesen. Das Verfahren Tiefenschleifgraben läuft den Gemarkungen von Jettingen und Gäufelden.

Vielfalt an Unterstützung

Die neuen Flurbereinigungsverfahren im Landkreis Böblingen zeigten deutlich die Vielfalt der Unterstützungsmöglichkeiten, die eine Flurbereinigung biete, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes Böblingen von Mittwoch. Auslöser neuer Verfahren seien oft sogenannte Landnutzungskonflikte, das heißt unterschiedliche, nicht vereinbare Interessen an der Nutzung von Grundstücken.

Am Beispiel Tiefenschleifgraben zeige sich ein solcher Konflikt: Das Gewässer verfügt über kein eigenes Flurstück, Privatwaldflächen grenzen daher bis an den Graben, was teilweise massive Erosionsschäden verursache.

Bäume werden unterspült

An den Graben angrenzende Bäume würden unterspült und drohen zu entwurzeln. Abgesehen vom Wertverlust durch Wuchsschäden oder gar umstürzende Bäume stelle die Situation für die angrenzenden Waldbesitzer auch eine Gefahr bei der Waldbewirtschaftung dar. Um den beschriebenen Zustand verbessern zu können, soll das Gewässer naturnah ausgebaut werden.

Mit Hilfe der Flurneuordnung sei geplant, die umgebenden Privatflächen wertgleich wegzutauschen und damit auch die Umsetzung des Gewässerausbaus zu ermöglichen. Das neue Gewässerflurstück soll zur dauerhaften Sicherung und Pflege dann in öffentliches Eigentum übergehen.

Bei den zwei Weil der Städter Verfahren werden hauptsächlich Erschließungsmängel behoben, das heißt vorhandene, über Privatgrund verlaufene Wege werden zu öffentlichen Wegen, die bisherigen Privatflächen werden wertgleich getauscht. Die Zufahrt wird damit dauerhaft rechtlich gesichert.

Landrat begrüßt Verfahren

Landrat Roland Bernhard begrüßt die neuen Projekte im Landkreis und übergab zu diesem Anlass die Anordnungsurkunden an die beteiligten Bürgermeister. Von Seiten der Gemeinden ist man zudem dankbar für die Fördermöglichkeit, die eine Flurneuordnung bietet.