Geschäftsführer Klaus Lindenmann (von links) und Referent Jürgen Fritz informierten mit den Vorständen Martin Brosamer, Martin Duffner und Klaus Echle. Foto: Störr

Investition in neue Kleinbrennereien lohnt sich nicht. Produzierte Brände sind zu teuer

Fischerbach - Die Investition in eine neue Brennerei lohnt sich nicht: Das ist die Erkenntnis bei der Versammlung des Verbandes der Klein- und Obstbrenner in Fischerbach.

Mit der Änderung des Alkohol-Steuergesetzes gibt es kein Brennrecht mehr, sondern "die Erlaubnis, unter Abfindung zu brennen", so Brennmeister und Edelbrand-Sommelier Jürgen Fritz. Er informierte aus der staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstanbau in Weinsberg über deren Angebote. Von Informationen bis hin zur Unterstützung vor Ort für individuelle Lösungen reiche die Leistung. Mit dem Vortrag über die Kostenrechnung in der Kleinbrennerei sorgte der Referent dann für reichlich Gesprächsstoff bei den Brennern des Kinzig- und Harmersbachtals. "Um den notwendigen Flaschenpreis zu berechnen, ist in Weinsberg eine Excel-Tabelle als Kalkulationshilfe entwickelt worden", schickte Fritz voraus. Er habe sich im Laufe des vergangenen Jahres mit den Kosten auseinandergesetzt, aber es gebe keine Zahlen. "Daraufhin habe ich diese aus dem Mittellauf meiner eigenen Verschluss-Brennerei errechnet", erklärte der Referent. Anhand eines Apfelbrands wurde er konkret und betonte: "Ich möchte Sie zum Nachdenken über die Kosten anregen." Der Mittellauf könne selbst vermarktet werden, wie es mit dem Vor- und Nachlauf auf Dauer aussehe, wisse man nicht.

Nach einer differenzierten Diskussion um den realistischen Ansatz einzelner Kostenstellen kam ein Netto-Verkaufspreis für die Halbe-Liter-Flasche von 15,69 Euro heraus. "Das kauft kein Mensch", war die erste Reaktion der Kleinbrenner. "Wie Sie verkaufen, muss jeder für sich entscheiden", entgegnete Fritz. Bei der Beispiel-Berechnung für die Einlagerung im Holzfass ergab sich auf den Liter Alkohol ein Flaschenpreis von 21,75 Euro je Halber-Liter-Flasche. Am Ende vieler Diskussionen stand das Fazit: "Solange keine neue Brennerei gekauft werden muss, ist es kein Problem, weiter zu brenne. Eine neue Investition lohnt sich nicht." Bezirksvorsitzender Martin Brosamer riet seinen Kollegen: "Haltet die Kosten und die Stunden in der Brennerei unten."

Im Zuge der Neuwahlen wurde er für weitere drei Jahre im Amt bestätigt, seine beiden Stellvertreter sind weiterhin Martin Duffner für das Kinzigtal und Klaus Echle für das Harmersbachtal.

Als Verbands-Geschäftsführer informierte Klaus Lindenmann über die Änderungen für Betriebe, die sich aus dem neuen Alkoholsteuergesetz ergeben. Die größte Änderung sei der Wegfall des Brennrechts und die künftige "Erlaubnis, unter Abfindung zu brennen".

Brennrecht vergibt der Zoll

"Wenn Ihre Brennerei bis zum Jahresende in Ordnung war, haben Sie Bestandschutz", betonte er. Die Erlaubnis sei gegeben und müsse erst mit einem Wechsel des Betriebsinhabers neu beantragt werden. Die "Erlaubnis, unter Abfindung zu brennen" könne nicht mehr wie das frühere Brennrecht gekauft oder verkauft werden, die Zuteilung erfolge durch den Zoll. "Man muss es nicht verstehen, man muss nur hören und wissen, wie es jetzt ist", verdeutlichte Lindenmann und schlüsselte die Änderungen auf. "Wenn mehrere Brennrechte in einer Familie vorhanden sind: Lassen Sie sich beraten", riet der Verbands-Geschäftsführer.