Drei Beschwerden gegen die Genehmigung des Windparks Nillkopf wurden zurückgewiesen. Foto: Kornfeld

Beschwerden gegen Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts Freiburg zurückgewiesen.

Fischerbach - Es wird keinen Baustopp für den Windpark Nillkopf geben. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim mitgeteilt. Die Beschwerden gegen Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts Freiburg sind demnach zurückgewiesen worden. Damit ist der Bau beschlossene Sache.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat mit Beschlüssen vom 19. Juni drei Beschwerden gegen die Genehmigung des Windparks auf dem Nillkopf im Kinzigtal zurückgewiesen. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor. Damit bestätigt es die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Freiburg vom Januar diesen Jahres (wir haben berichtet) und die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Bau und Betrieb von zwei Windkraftanlagen, die das Landratsamt Ortenaukreis Ende 2016 erteilt hat.

"Mit diesen Beschlüssen sehen wir uns im konkreten Verfahren, aber auch in unserer generellen Genehmigungspraxis, Anträge für Windkraftanlagen sowohl in fachlicher als auch rechtlicher Hinsicht sehr sorgfältig und intensiv zu prüfen, bestätigt", so Nikolas Stoermer, Erster Landesbeamter und zuständiger Dezernent im Landratsamt Ortenaukreis. Bei der Entscheidung für den Standort am Nillkopf habe man laut der Mitteilung sämtliche Belange von Natur und Artenschutz, Schutz der Trinkwasserquellen vor Verunreinigung und auch das Recht der Bürger auf Schutz vor Lärm in Einklang gebracht und in der Genehmigung rechtlich abgesichert.

Im Dezember 2016 wurde der Bau der Windkraftanlagen genehmigt. Projektleiter ist das E-Werk Mittelbaden. Gegen den Bau gab es Proteste, die zu vier Klagen und drei Anträgen beim Verwaltungsgericht in Freiburg führten. Die Eilanträge wurden im Januar abgelehnt, es folgten drei weitere Beschwerden. Diese sind vom Verwaltungsgerichtshof in Mannheim abgewiesen worden.

Anwohner monieren unzumutbare Schall- und Lichtimmissionen

Die Antragssteller, deren Wohnhäuser, Beherbergungsbetriebe und Geflügellandwirtschaft sich unweit der geplanten Anlage befinden, beriefen sich laut Mitteilung in ihrem Eilantrag unter anderem auf unzumutbare Schall- und Lichimmissionen und eine negative optische Wirkung für ihre Anwesen. Diese Argumente hält das VGH laut Mitteilung für nicht stichhaltig.

Der Bau der beiden Windenergieanlagen ist aktuell bereits weit fortgeschritten. Da das Landratsamt die Genehmigungen für sofort vollziehbar erklärt hatte, durfte der Bauherr trotz der anhängigen Eilrechtsverfahren bereits von ihr Gebrauch machen, heißt es in der Mitteilung weiter. Derzeit werden bereits die ersten Rotorblätter auf dem Nillkopf installiert.

Mit dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. In der Hauptsache sind noch vier Klagen mit nahezu gleichem Inhalt gegen die Genehmigung anhängig.