In der gedachten Fortsetzung des Feldwegs vom ehemaligen Gasthaus Sonne wurde für die unterhalb der Straße gelegenen Häuser keine Verpflichtung zur Auffüllung bis zum Straßenniveau in die Bauvorschriften aufgenommen. Foto: Dorn Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Gremium billigt Entwurf und beschließt Bauvorschriften / Angleichung des Straßenniveaus wird verworfen

Fischerbach (dor). Nach intensiven Auseinandersetzungen mit verschiedensten Aspekten (wir haben berichtet) hat der Fischerbacher Rat den Entwurf des Bebauungsplans "Oberer Wiesenrain" und die für die künftigen Bauherren geltenden Bauvorschriften beschlossen. Ingenieur Thomas Kernler vom Planungsbüro Zink erläuterte die letzten Änderungen für die beiden "Nutzungsschablonen" (siehe Info). Die für die Optik relevante maximale talseitige Wandhöhe wird auf acht Meter, die maximale Gesamthöhe auf 13 Meter begrenzt.

Darüber hinaus hatte sich Kernler auch über die Optik der an die Grundstücksgrenzen baubaren Garagenbauwerke gemacht. Analog zur Limitierung der talseitigen Wandhöhen war auch hier eine Begrenzung auf eine sichtbare Seitenfläche angedacht. Eine Begrenzung auf beispielsweise 25 Quadratmetern hätte bei einer Garagenhöhe von etwa drei Metern Garagenlängen zwischen sechs und acht Metern ermöglicht. Die damit verbundene Verpflichtung, die unterhalb der Straße liegenden Grundstücke auf das Straßenniveau anzugleichen, schien dem Rat allerdings zu weitgehend und wurde verworfen.

Gemeinderat Klaus Schmieder (CDU) begrüßte diese Entscheidung. Damit bliebe auf manchen Grundstücken vielleicht der Hangcharakter der Gärten erhalten. Für den Bau von Garagen auf der Grundstücksgrenze ohne Auffüllung auf der ganzen Grundstücksbreite wurde die sichtbare Seitenfläche des Garagenbauwerks abhängig von der Hangneigung in der unteren Nutzungsschablone auf Werte zwischen 31 und 37 Quadratmetern begrenzt, was eine Mindestlänge von sechs Metern ermöglicht.

Bezüglich der Hangneigung müsste auch die Vorgabe mögliche Stützmauern betreffend im Einzelfall noch einmal auf den Prüfstand, regte Gemeinderat Jürgen Kornmaier (Freie Wählervereinigung FWV) an, auf den oberen Grundstücken Richtung Katzengraben wären mit diesen Bauvorschriften andernfalls nur sehr kleine Baufenster möglich.

Der beschlossene Bebauungsplan geht jetzt in die Offenlage, das heißt der Entwurf des Bebauungsplans ist mit der Begründung und vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Zu der Auslegung haben neben direkt Betroffenen, die am oder im Plangebiet wohnen, auch Träger öffentlicher Belange sowie interessierte beziehungsweise fachkundige Bürger Gelegenheit, Anregungen, Einwände und weitere Stellungnahmen abzugeben

In der so genannten Nutzungsschablone werden in einem Bebauungsplan die für die konkreten Baugrundstücke verbindlichen Bauvorschriften wie Anzahl der Vollgeschosse, Grundflächenzahl, Dachform- und Neigung gebündelt. Für die Nutzungsschablonen im Oberen Wiesenrain wurde besonders über die Parameter maximale Wandhöhe und Gesamthöhe sowie die Seitenfläche möglicher Garagenbauten in Grenzbebauung diskutiert.