Die Privatparkplätze am Bahnhof Horb. Hier stehen – dem Nummernschild nach – offenbar zwei Autos von Patrick K. Wer hier falsch parkt, bekommt „Wucherknöllchen“ in Höhe von 185 Euro. Kurios: Wer sich auf den Behindertenparkplatz rechts stellt, dem droht ein Knöllchen von der Bahn in Höhe von 20 Euro. Foto: Jürgen Lück

Gleich zwei Betroffene wehren sich vor dem Amtsgericht Horb gegen die „Wucherknöllchen“ am Bahnhof Horb. Was ihnen passiert ist und mit welchen Argumenten sie sich verteidigen.

Aktenzeichen abgezockt: 1 C 10/23 und 1 C 82/23. Dahinter stecken zwei Autofahrer, die sich gegen die Abzocke durch die „Wucherknöllchen“ am Horber Bahnhof wehren.