Statt der erhofften rund 1,4 Millionen Euro bringt das so genannte "kleine LSP" nur 666 667 Euro. (Symbolfoto) Foto: Schwarzwälder Bote

Stadt erhält 400.000 Euro staatliche Fördermittel vom Bund-Länder-Programm. Sanierungsmaßnahmen laufen an.

Eutingen-Weitingen - Mit der "Städtebaulichen Erneuerung – Bewilligung der Sanierungsmaßnahme" für den Ortskern Weitingens beschäftigte sich der Ortschaftsrat jüngst ausführlich.

Die Maßnahme wird durch das Bund-Länder-Programm gefördert. Trotz ihres Urlaubs war die zuständige Sachbearbeiterin beim Bürgermeisteramt, Sieglinde Wetzel, zur Sitzung gekommen und erläuterte dem Gremium Ablauf und Verfahren einer solchen Sanierungsmaßnahme.

Aktueller Stand ist derzeit, dass der Abgrenzungsplan noch leicht geändert wurde. Die künftige Markthalle im Ortskern wurde aus dem Sanierungsgebiet herausgenommen, weil sie über das LEADER-Programm gefördert werden soll. Ein Gebäude rechts am Ortsausgang in Richtung Rohrdorf wurde neu aufgenommen, der Sanierungsbereich in der Poststraße wurde verlängert und im Sonnenberg etwas ausgespart.

Nicht mehr aufgenommen werden konnte ein Gebäude in der Kniebisstraße, da der Antrag trotz zweimaliger Ausschreibung nicht fristgemäß eingegangen war. Da das Programm aber neun Jahre läuft, kann dies noch nachgeholt werden, falls noch weitere Interessenten folgen sollten.

Wegen jedem einzelnen Nachzügler könne das Abgrenzungsgebiet nicht jedes Mal geändert werden. Sobald Bedarf in Form einiger weiterer Anträge besteht, kann erneut reagiert werden. Dies gelte auch, wenn die Markthalle wider Erwarten nicht in das LEADER-Förderprogramm fallen sollte.

Die Betroffenen wurden darüber informiert und zur Rückmeldung aufgerufen, so Sieglinde Wetzel und Ortsvorsteher Roland Raible. Wetzel zufolge ist nach anfänglichem Zögern die Bereitschaft ein wenig größer geworden, "allerdings nicht gerade überwältigend". Darin sieht sie aber kein Problem. Auch in Eutingen, wo seit 44 Jahren drei Landessanierungsprogramme liefen und das letzte inzwischen abgeschlossen wurde, sei dies nicht anders gewesen.

Weitingen hatte sich drei Mal vergeblich um die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm (LSP) beworben. Im Gremium gab es kritische Stimmen dazu, dass immer nur der Hauptort in den Genuss der Sanierungen kam. Jetzt wurde Weitingen im Bund-Länder-Sanierungs- und Entwicklungsprogramm (SEP) berücksichtigt.

Statt der erhofften rund 1,4 Millionen Euro bringt das so genannte "kleine LSP" nur 666 667 Euro. Hiervon bringen Bund und Land 400 000 Euro auf, die restlichen 266 667 Euro muss die Gemeinde selbst finanzieren. Die Förderung für die Hausbesitzer richtet sich nach eigens festgelegten Förderrichtlinien. Verlorene Zuschüsse sind der Höhe nach gestaffelt nach der Art der Maßnahme, beispielsweise "Umfassende Modernisierung mit städtebaulicher Aufwertung" (Fördersatz 30 Prozent bei einem Förderhöchstbetrag von 30 000 Euro für eine Wohneinheit und 10 000 Euro für jede weitere) oder "Teil- oder Restmodernisierung" (Fördersatz 25 Prozent, Förderhöchstbetrag von 20 000 Euro).

Weitere förderfähige Sanierungsfälle sind Nebengebäude, Neuschaffung von Wohnraum in Bestandsgebäuden (z.B. ehemalige Scheunen) und private Erneuerungsmaßnahmen an gewerblich genutzten Gebäuden.

Abbruchkosten können bis zu 100 Prozent gefördert werden

Abbruch- und Abbruchfolgekosten können bis zu 100 Prozent gefördert werden, wenn ein Ersatzbau erstellt wird. In besonders gelagerten Einzelfällen behält sich die Gemeinde abweichende Entscheidungen vor.

Details und Einzelfälle wurden im Ortschaftsrat nochmals ausführlich diskutiert. Beispielsweise werde der Einbau einer neuen Heizung eher nicht berücksichtigt, so Sieglinde Wetzel, denn diese müsse immer Teil einer umfassenden Modernisierung sein. Besprochen wurde auch die grundsätzliche Entscheidung, ob das umfassende oder das vereinfachte Verfahren angewandt werden soll. In Absprache mit der Kommunalentwicklung Baden-Württemberg (KE), die das Sanierungsprogramm betreut, habe man sich für das weniger aufwendige vereinfachte Verfahren entschieden, so Sieglinde Wetzel.

Karl Fidaschek wollte wissen, ob sich das Förderprogramm auf die Gebäude außerhalb des Abgrenzungsbereichs auswirkt. "Kann hier jeder bauen und umbauen, wie er will?" Grundsätzlich könnte dies in einer Dorfbildsatzung oder in einem Bebauungsplan festgelegt werden. Dies würde aber ein aufwendiges Bebauungsplanverfahren voraussetzen. Die KE rate davon ab, berichteten Wetzel und Ortsvorsteher Raible aus einer gemeinsamen Besprechung von Gemeindeverwaltung und KE. Bei Bedarf solle man in Abstimmung mit den Bauherren von Fall zu Fall entscheiden.

Abschließend stimmte das Gremium der Abrundungssatzung und den Förderrichtlinien zu. Nach der öffentlichen Informationsveranstaltung am 16. September, bei der das Sanierungsverfahren und die Fördermöglichkeiten ausführlich vorgestellt worden sind, kann nun heute im Gemeinderat der Satzungsbeschluss mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets und der Förderrichtlinien erfolgen. Die Satzung soll sofort in Kraft treten, damit die ersten Anträge eingereicht und für 2015 schon die ersten Mittel beantragt und zugeteilt werden können.

Das Programm verlangt, dass in jedem Jahr – also auch 2015 – Mittel abgerufen werden müssen, so Wetzel. Der Ortschaftsrat hofft auf rege Nachfrage und gute Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung. Zwischen 80 und 100 Gebäude im Ortskern könnten grundsätzlich vom Programm profitieren. Sinn der Maßnahme sei es, den Ortskern mit seinen alten Gebäude "wohnenswert" und attraktiv zu machen und für die Gebäude heutigen Wohnstandard zu schaffen.