Joachim Gölz verzichtete auf eine eigene CDU-Liste, um Göttelfingen eine "echte" Wahl zu lassen. Hier mit dem Göttelfinger Marcel Pintilie, der sich wie Gölz für den Gemeinderat Eutingen für die CDU aufstellen ließ. Foto: Straub Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunalwahl: Nur eine Liste in Göttelfingen / Vier Kandidaten und fünf Sitze

Eutingen-Göttelfingen. Seit zehn Jahren ist Joachim Gölz im Göttelfinger Ortschaftsrat. Bei beiden Wahlen hatte die CDU eine Liste für den Ortschaftsrat gestellt, ebenso wie die Freien Wähler. Doch dieses Mal gibt es keine Liste der CDU. Denn keiner außer Gölz meldete Interesse an, für das Gremium zu kandidieren.

Zwar hätte Gölz alleine eine Liste für die CDU bilden können, doch dann hätte es mit den Freien Wählen, für die vier Personen antreten (Svenja Koch, Tina von Villeneuve, Egbert Badey und David Brittain), zwei Listen gegeben. "Dann wären wir fünf automatisch in den Ortschaftsrat gekommen und es wäre keine echte Wahl gewesen", erklärt der 56-Jährige, der die vergangenen fünf Jahre auch im Eutinger Gemeinderat saß. Problematisch wäre es vor allem deshalb, weil dann niemand in den Ortschaftsrat hätte nachrücken können. Denn sobald es mehr als eine Liste gibt, ist das nicht möglich. Dadurch, dass es nur eine Liste gibt, haben die Göttelfinger die Möglichkeit, Jeden über 18 Jahren, der Deutscher oder Unionsbürger ist, zu wählen. "Und es ist gesichert, dass jemand nachrücken kann, falls ein Ratsmitglied ausscheidet", verdeutlicht Gölz.

Auf die Frage, warum Freie Wähler und CDU nicht eine Liste für Göttelfingen gemacht hätten, erklärt der 56-Jährige: "Ich habe bis zum Ende der Frist intensiv nach Menschen gesucht, die sich aufstellen lassen wollten." Doch auch nach unzähligen Gesprächen habe sich niemand dazu bereit erklärt. "Allerdings habe ich dadurch auch sehr viel für eine spätere Arbeit im Ortschaftsrat mitgenommen", sagt Gölz. Auch nach den vielen Absagen von seinen Mitbürgern will er niemandem einen Vorwurf machen. "Da darf man keine persönlichen Befindlichkeiten mitreinbringen."

Für das kommende Jahr weiß Gölz schon, dass er wieder "Klinkenputzen" wird. Denn dann steht die Kirchengemeinderatswahl an für den er als Mitglied auch wieder um interessierte Bewerber werben will.

  Mehrheitswahl:

Wird in einer Gemeinde nur ein gültiger oder gar kein Wahlvorschlag eingereicht, finden nicht die Grundsätze der Verhältniswahl, sondern die Mehrheitswahl Anwendung. Gewählt sind die Bewerber oder andere namentlich Genannten in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen. Dabei sind die Wähler jedoch (bei einer Liste) nicht daran gebunden, die vorgeschlagenen Bewerber zu wählen, sondern können bis zur Ausschöpfung ihrer Stimmenzahl andere Namen auf dem Wahlzettel ergänzen. Auch bei nur einer Liste darf dieser eine Vorschlag nicht mehr Namen enthalten, als Gemeinderäte zu wählen sind.

 Verhältniswahl:

Als Wahlsystem dient die Verhältniswahl auf der Grundlage freier Listen, die von Parteien und Wählervereinigungen für das Wahlgebiet eingereicht werden. Jedem Wahlberechtigten stehen so viele Stimmen zu, wie Mandatsträger zu wählen sind. Die Zahl der Gemeinde- beziehungsweise Stadtratsmitglieder ist gesetzlich geregelt. Je nach Gemeindegröße sind es zwischen acht und sechzig (ungeachtet zusätzlicher Überhangmandate).