Formulierung der Frage beim Bürgerentscheid hat doch Bedeutung. Muss sich Gemeinde gegen weitere KVT-Pläne wehren?

Eutingen - Die Ablehnung des Kombinierten Verkehrs-Terminals in Eutingen beschäftigt auch den Landessprecher von "Mehr Demokratie e.V." in Baden-Württemberg, Edgar Wunder. Drei Aspekte würden besondere Beachtung verdienen:

1. Die Abstimmungsbeteiligung beim Bürgerentscheid sei mit 66,4 Prozent mehr als doppelt so hoch wie die Wahlbeteiligung bei der letzten Bürgermeisterwahl in Eutingen (32,6 Prozent). "Sie war auch deutlich höher als die Wahlbeteiligung bei der letzten Eutinger Gemeinderatswahl (52,5 Prozent)."

Direktdemokratisches Element bringt mehr Beteiligung

Wunder liest daraus ab: "Das belegt die wichtige Funktion von direktdemokratischen Elementen, um Partizipationswünsche von Bürgerinnen und Bürgern zu erfüllen und auch die tatsächliche Teilnahme an demokratischen Entscheidungsprozessen zu erhöhen. Viele, die keinen Sinn mehr darin sehen, sich an Bürgermeister- oder Gemeinderatswahlen zu beteiligen, haben jetzt beim Bürgerentscheid ihre Stimme abgegeben und so bei einem Sachthema an der Gestaltung des Gemeinwesens mitgewirkt." Die bloße Wahl von "Repräsentanten" sei für sie wenig motivierend, die eigene Mitbestimmungsmöglichkeit bei einer wichtigen Sachfrage hingegen schon.

2. "Die Gemeinde Eutingen ist jetzt nach der Gemeindeordnung verbindlich für drei Jahre an das Ergebnis des Bürgerentscheids gebunden." Jede Maßnahme oder auch nur Billigung eines Vorgangs, der dem Ergebnis des Bürgerentscheids entgegenstünde, sei rechtswidrig.

Viele werden die Ohren spitzen, was Wunder dann noch aus dem Ergebnis schlussfolgert: "Weil sich das Bürgerbegehren und der Bürgerentscheid nicht nur auf gemeindeeigene Flächen bezogen haben, sondern sie sich ganz generell gegen einen Railport in Eutingen richteten, ist die Gemeinde nun rechtlich verpflichtet, sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln auch gegen eventuelle Pläne zur Errichtung eines Railports auf nicht-gemeindeeigenem Grund zu wenden."

Formulierung der Frage beim Bürgerentscheid hat doch Bedeutung

Die Gemeinde dürfe in einem solchen hypothetischen Fall zum Beispiel keine Erschließungsmaßnahmen in Aussicht stellen und müsste sich in allen gemeindlichen Stellungnahmen gegen einen Railport gleich welcher Art wenden, so Wunder. Es sei also hinsichtlich der Rechtsfolgen für die Gemeinde durchaus von Bedeutung, dass sich die Fragestellung des Bürgerentscheids nicht lediglich gegen einen Railport "auf gemeindeeigenem Grund" gewendet habe, sondern ganz generell gegen einen Railport in Eutingen.

3. Die breite Mehrheit im Gemeinderat für den Railport habe nicht dem Mehrheitswillen der Wählerinnen und Wähler entsprochen, so Wunder. "Dies zeigt, dass ›Repräsentanten‹ nicht immer ›repräsentativ‹ handeln. In diesem Sinne macht mehr direkte Demokratie die repräsentative Demokratie noch repräsentativer. Sie ermöglicht Korrekturen, wenn die "Volksvertreter" nicht mehr das vertreten, was das Volk mehrheitlich will. Ohne die kommunalen Räte, die aufs Ganze gesehen eine gute und engagierte Arbeit leisten, abwählen zu müssen. Sie werden lediglich punktuell in einer einzelnen Sachfrage korrigiert und daran erinnert, wen sie vertreten."