Recht: Landschaftsrahmenplan hat keine Auswirkungen

Eutingen (df). Hat der Landschaftsrahmenplan für den Nordschwarzwald des Landes eine rechtliche Bindung und Auswirkungen auf die Gemeinde? Diese Frage hatte sich die Eutinger Gemeindeverwaltung gestellt. Antwort: "Nein, hat er nicht. Der Regionalplan ist rechtlich bindend, was die Umsetzung von Vorgaben und Richtlinien angeht", so Bürgermeister Armin Jöchle bei der vergangenen Bezirksbeiratssitzung. Dennoch wolle man sich im Rathaus über einige Punkte im Plan Gedanken machen, ob diese für Eutingen umsetzbar sind.

Der Landesrahmenplan sei, so Jöchle, eher dafür da, um bei Planungen nicht erst alles erfassen zu müssen. "Es ist ein Fachgutachten, er dient der Aufstellung des Regionalplans, mehr aber auch nicht. Daher sollte dieser Plan keine Auswirkungen auf Eutingen haben. Die vorhandenen Elemente sind für die Gemeinde relevant, aber zu kleinflächig, um in den Landschaftsplan für die Region Nordschwarzwald in Frage zu kommen."

Dennoch wolle man einige Punkte aus dem Plan eventuell für Eutingen angehen. Darunter die Planung für eine (interkommunale) Biotopvernetzung, die in Ausgleichsmaßnahmen münden könne.