Um Betriebs-Erweiterungen im Gewerbegebiet Ob Heckenwald in Locherhof zu ermöglichen, muss der Wald zurückgenommen werden. Der ist allerdings im Besitz der Gemeinde Dunningen. Ein Vertrag wird nötig. Foto: Herzog

Ob Heckenwald: Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Eschbronn und Dunningen regelt Durchforstung.

Eschbronn-Locherhof - Im Gewerbegebiet "Ob Heckenwald" im Eschbronner Ortsteil Locherhof stehen Erweiterungen ansässiger Betriebe nichts mehr im Wege. Der Gemeinderat beschloss am Dienstag den Bebauungsplan "Ob Heckenwald – 2. Erweiterung und Änderung" einstimmig.

Nach Auskunft von Bürgermeister Franz Moser wurde im September vergangenen Jahres vom Ratsgremium ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Anlass war, dass ein bestehender Betrieb ein Verwaltungsgebäude in Richtung Straße Geigenrain bauen wollte. Hinderlich war jedoch ein gesetzlicher Waldabstand von 30 Metern.

Die Gemeinde Dunningen als Waldeigentümerin gab ihr Einverständnis, den Waldrand in diesem Bereich auf eine Tiefe von 15 Meter zurückzunehmen. Dies wird in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt, in dem die Gemeinde Eschbronn die Kosten für die anfallenden Forstarbeiten übernimmt. Dadurch kann die Baugrenze bis fünf Meter an die Straße Geigenrain heranrücken. Eine ursprünglich vom Forstamt angeregte Waldumwandlung ist nicht mehr erforderlich.

Neben der Änderung des Baufensters im Eingangsbereich des Gewerbegebietes wurde auch die zulässige Gebäudehöhe auf zwölf Meter angehoben. Technische Aufbauten, Silos und Anlagen zur Erzeugung regenerativen Energien dürfen diese maximale Höhe um höchstens drei Meter überschreiten.

Die Baufenster zwischen den Geltungsbereichen der beiden bestehenden Bebauungspläne werden zusammengefasst, um eine durchgängige Bebauung zwischen den Stichstraßen zu ermöglichen.

Die Verlängerung der Haupterschließungsstraße Geigenrain, die bisher als landwirtschaftlicher Weg ausgewiesen ist, soll als öffentliche Straße ausgebaut werden, um eine kleinere Parzellierung der dortigen Grundstücke zu ermöglichen.

Wie Moser weiter verriet, hätten die Anregungen der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange lediglich zu redaktionellen Klarstellungen und geringfügigen Ergänzungen des Bebauungsplan-Entwurfs geführt. Eine weitere Offenlage sei deshalb nicht erforderlich, wodurch der Bebauungsplan Rechtskraft erlange, so Moser.

Die Bitte von Rat Christoph Meyer-Sander, durch Pflaster-ung von Park- und Stellplätzen weniger Oberflächenwasser ins Mischkanalsystem zu entwässern, konnte der Bürgermeister nicht erfüllen. Zum einen sei die Bebauung im Gewerbegebiet schon weit fortgeschritten. Zum anderen seien frühere Überlegungen einer Entwässerung im Trennsystem, wieder verworfen worden, weil der Teufenbach nicht mehr Wasser aufnehmen könne und als Vorfluter nicht geeignet sei, wie Moser von Gemeinderat Manfred Schmieder erfuhr.

Moser sicherte Meyer-Sander jedoch zu, das Thema im Auge zu behalten und die Meinung von Experten dazu einzuholen.