Achtung: Blitzer-Attrappe in Enzklösterle. Foto: Ziegelbauer

Vorfall in Enzklösterle beschäftigt Polizei. Motorradfahrer bei Unfall schwer verletzt. Sachschaden beläuft sich auf 1500 Euro.

Enzklösterle - Zulässig oder nicht zulässig? Wer haftet bei Schäden? Diese unbeantwortet gebliebenen Fragen sind bei der jüngsten Gemeinderatssitzung in Enzklösterle von Gemeinderat Hartmut Lohr und von weiteren Mitgliedern des Gremiums zu der an der Ortsdurchfahrt in Gompelscheuer aufgestellten Blitzer-Attrappe.

Wie berichtet, ist ein 42-jähriger Motorradfahrer am Samstag gegen 15.30 Uhr bei einem Sturz schwer verletzt worden. Er war auf der Fahrt von Enzklösterle in Richtung Poppeltal aufgrund des vermeintlichen Blitzers erschrocken, bremste stark ab und stürzte. Er wurde laut Polizeibericht von Anwohnern versorgt und in ein Krankenhaus gefahren. Tatsächlich handelte es sich bei dem Blitzer, der den Zweiradfahrer zum Abbremsen brachte, um eine Attrappe. Der Sachschaden belief sich auf rund 1500 Euro.

Auf Anfrage beim Polizeipräsidium Karlsruhe war gestern zu erfahren, dass das Ganze rechtlich sehr fraglich sei. Eine Attrappe aufzustellen sollte man niemandem empfehlen. Hier könne es sich nämlich um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr handeln, da immer mit Reaktionen der Verkehrsteilnehmer zu rechnen sei. Zum anderen stehe Amtsanmaßung im Raum, da es sich hier um eine hoheitliche Aufgabe handle.

Mit Blick auf den Vorfall in Enzklösterle sei die rechtliche Überprüfung noch nicht abgeschlossen. Generell gelte: Sollte jemand den Eindruck haben, dass in seiner Straße zu schnell gefahren wird, könne man sich vertrauensvoll mit einem Schreiben oder Anruf an die Polizei wenden. In einem begründeten Fall würde man dann reagieren. Geschwindigkeitsmessungen nähmen im Übrigen auch das Landratsamt und Kommunen vor.

Laut Landratsamt Calw gab es in den vergangenen Monaten keine Vorfälle mit irgendwelchen Blitzer-Attrappen.