Der Betriebsrat, wegen dessen Kündigung die IG Metall gegen die Hausacher Firma einen Strafantrag gestellt hat, arbeitet wieder im Unternehmen. Grund ist eine Entscheidung des Arbeitsgerichts.
Die außerordentliche Kündigung des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden des Hausacher Containerherstellers Thielmann Ucon hatte im April die IG Metall auf den Plan gerufen: Während die Geschäftsführung dem Mitarbeiter vorwarf, seinen Betriebrats-Mail-Account für private Zwecke genutzt zu haben, ihn deswegen ermahnte und schließlich kündigte, war sich die Gewerkschaft sicher: Das war nicht der wahre Grund für die Entlassung.