Hermann Knechtle aus Empfingen zeigt, wo er im Keller einen Wasserschaden hatte. Fotos: Begemann Foto: Schwarzwälder Bote

Wasserschaden: Empfinger Ehepaar ist unglücklich mit Arbeit des Bauhofs / Gemeinde korrigiert Rechnung

Ein Wasserrohrbruch ist ärgerlich – doch noch ärgerlicher ist ein diagnostizierter Rohrbruch, der gar keiner ist. Genau das hat ein Empfinger Ehepaar erlebt – inklusive hoher Rechnung für die Arbeit des Bauhofs.

Empfingen. Hermann Knechtle aus Empfingen hat nach einem Wasseraustritt an seiner Kellerwand eine Odyssee aus Vermutungen über die Ursache, Reparaturversuchen und letztlich einer hohen Rechnung erlebt. Seine leidvolle Geschichte hat er mit unserer Zeitung geteilt. Knechtle berichtet, wie das Drama seinen Lauf nahm: "Im Januar ist im Keller die Wand feucht geworden." Daraufhin habe er die Gemeindeverwaltung informiert. Von einem Bauhofmitarbeiter sei ihm zunächst gesagt worden, die Gemeinde sei nur bis zur Grundstücksgrenze verantwortlich. Knechtles Einwand: Seines Wissens sei die Gemeinde bis zur Wasseruhr zuständig. Ein Einwand, der sich als richtig herausstellte.

Vermutung des Bauhofs ist nicht richtig

Der Vertreter des Bauhofs habe daraufhin die Vermutung angestellt, das Wasser könnte von der Drainage herrühren. Er könne aber erst tätig werden, wenn Knechtle außen aufgegraben und die Wasserleitung freigelegt hat. Knechtle berichtet: "Mir liefen inzwischen 16 Liter Wasser innerhalb von 24 Stunden aus der Leitung." Doch ihm blieb nichts anderes übrig, als dem Rat zu folgen. Selbst konnte der 82-Jährige das Loch nicht ausheben. Also beauftragte er einen Handwerker mit der Arbeit.

Fünf weitere Tage sei das Wasser aus der Wand gelaufen. Als schließlich Mitarbeiter des Bauhofs wieder vorbeikamen, stellten sie fest: Außen ist alles trocken. Das Wasser muss von innen kommen. Also wurde die Wand von innen aufgebohrt. Knechtle erzählt: "Abends wurde dann Feierabend gemacht. In der folgenden Nacht sind 50 Liter aus der Wand gelaufen." Am Ende stellte sich heraus: Eine Dichtung war defekt.

Im August erhielt Knechtle dann die Rechnung für die Arbeiten: Knapp 800 Euro für einen vermeintlichen Rohrbruch. Darin enthalten sind unter anderem Arbeitsstunden des Bauhofs und Beträge für die zum Einsatz gekommenen Autos. Für das letztlich unnötige Freilegen der Wasserleitung bezahlte Knechtle 380 Euro an einen Handwerker. Das macht in der Summe fast 1200 Euro für das Auswechseln einer defekten Dichtung.

Knechtle legte bei der Gemeinde Widerspruch gegen die Rechnung ein. In seinem Brief heißt es: "Die Positionen der Artikelnummern (...) sind mir unverständlich. Ich bezahle zum Beispiel für ein Auto, das auf meinem Grundstück abgestellt ist, keine 35 Euro je Stunde. Es war kein Rohrbruch, sondern die Dichtung der Kupplung vom Hauswasseranschluss war undicht. Das Ganze ist nach meiner Ansicht eine Wucherrechnung. Ich bitte um eine korrekte Rechnungsstellung."

Umstellung auf Doppik führt zu Fehlern

Mittlerweile habe sich der Kämmerer Reinhard Dettling telefonisch gemeldet und mitgeteilt, dass die Rechnung berichtigt werde – allerdings nur, was die vom Bauhof genutzten Fahrzeuge angeht.

Auf unsere Nachfrage hat sich Bürgermeister Ferdinand Truffner zu der Rechnung geäußert. Er schreibt: "Wir haben bisher einen Fehler in der Abrechnung der Fahrzeuge festgestellt. Wir haben aufgrund der Umstellung auf Doppik eine neue Abrechnungssoftware für Leistungen des Baubetriebsamtes, die noch Kinderkrankheiten hat. Natürlich hätte ein solcher Fehler nicht passieren dürfen, wir können uns nur hierfür entschuldigen."

Zur Herangehensweise des Bauhofs sagt Truffner: "Eine Leckage ist immer schwierig unter der Erde festzustellen. Nach den Erfahrungen des Baubetriebsamtes ist meist ein Schaden im Gartenbereich/Straßenbereich – wir können es aber nie genau sagen und unsere Suchmöglichkeiten sind meist auch beschränkt."

Doch die Knechtles sollen weiterhin die Kosten für die Grabung und auch den Hauptteil der Reparatur zahlen. Warum? Laut der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde darf nur die Gemeinde selbst etwas am Hausanschluss machen. Der Eigentümer muss diese Arbeiten im eigenen Grundstücksbereich bezahlen.

Im Schreiben an die Knechtles gibt das Rathaus aber zu: "Die Hauswasseranschlussleitung wurde wahrscheinlich beim Bau Ihres Hauses (Baugenehmigung vom 24.04.1991) nicht korrekt eingebaut, was bei uns hausintern nicht vermerkt wurde und bekannt ist." Das Baubetriebsamt habe deshalb den Fehler nicht in der Betonwand vermutet und deshalb natürlich angeraten, eine Grabung vorzunehmen.

Hat die Gemeinde 1991 gepfuscht und sollen die Knechtles jetzt die Reparatur zahlen? Truffner antwortet: Früher wurde viel ›einfach‹ gemacht. Da können wir nicht mehr nachvollziehen, wer das so eingebaut hat. Der Bauhof hat sicher nicht betoniert." Ist den Knechtles zuzumuten, dass sie für die Fehler der Vergangenheit blechen müssen? Truffner: "So ist die Rechtslage."

Klar ist: Die Knechtles haben wohl keinen Fehler gemacht. Der Hauseigentümer muss in solchen Fällen laut Satzung immer die Gemeinde einschalten. Den Hintergrund erklärt Ortsbaumeister Jochen Seibold. Denn die Gemeinde müsse garantieren können, dass die Leitung hygienisch einwandfrei ist.