Gericht: Zehn Monate auf Bewährung für einen Empfinger wegen versuchter Nötigung und Sachbeschädigung

Empfingen/Horb. Diebstahl, Sachbeschädigung und versuchte Nötigung. Wegen dieser Vorwürfe musste sich ein 42-jähriger Mann aus Empfingen im Amtsgericht in Horb einfinden. Zehn Monate auf Bewährung, so fiel schließlich die Entscheidung des Schöffengerichts.

Ende 2015: Es ist Weihnachten, die Frau ist auf der Weihnachtsfeier und währenddessen nutzt der Familienvater – so lautet seine Schilderung vor Gericht – die Gelegenheit, um der Ex-Frau eine "Freude" zu machen. Mit Sträußchen und Kerzen im Gepäck habe er sich auf den Weg zur ehemaligen gemeinsamen Mietwohnung gemacht. Der einzige Weg in die Wohnung – das gekippte Fenster im Wohnzimmer. "Ich wollte nichts Böses, ich bin eigentlich ein freundlicher Mensch und die Trennung hat mich tief verletzt", so der Empfinger.

Als er im Schlafzimmer die "Überraschung" vorbereitet, hatte er mit einem nicht gerechnet: Der 16-jährige Stiefsohn ist daheim und ertappt ihn auf frischer Tat. Noch im Schock und in der Verwirrung habe er den Minderjährigen am Hals gepackt und gedroht, so die Schilderung der Anklage. "Kein Wort zu jemanden, sonst wirst du sehen", habe er gedroht. Beim Verlassen der Wohnung lässt er außerdem einen Kfz-Schein sowie den Kaufvertrag des neuen Fahrzeuges seiner Ex-Frau mitgehen. Alles nur, um sie zu ärgern, so lautet die Aussage des Angeklagten.

Ziemlich widersprüchlich, findet der Vorsitzende Richter Albrecht Trick. Wie passt das Bild Versöhnung durch Rosen und Kerzen mit dem spontanen Ziel, die Frau zu ärgern, zusammen? "Heute wollen wir eigentlich einen Schlussstrich ziehen. Es ist eine gute Gelegenheit, vielleicht einfach mal alles so zu schildern wie es tatsächlich war", so Trick.

Im Oktober 2015 hat sich das Ehepaar getrennt. Eine gerichtliche Scheidung liegt noch nicht vor. "Wir haben ständig gestritten", berichtete die 42-jährige Ex-Frau des Beschuldigten. Das Ehepaar war gemeinsam bei einem Metallverarbeitungsunternehmen tätig. Der Angeklagte hat sich auf Wunsch kündigen lassen, die Frau ist immer noch bei dem Unternehmen eingestellt. Auch habe das Ehepaar in der Mietwohnung des Arbeitgebers gelebt. Nach der Trennung hätte der Angeklagte ausziehen müssen. Der Angeklagte kann das immer noch nicht nachvollziehen und übte Kritik am Firmenchef. "Ich war so wütend und frustriert, nach alldem was ich für ihn gemacht habe. Er hat mich einfach aus der Wohnung geschmissen", so der ehemalige Mitarbeiter.

Für den Arbeitgeber sieht die Sache aber ganz anders aus. "Die Ex-Frau stand im Mietvertrag. Auf den Hinweis meiner Arbeitnehmerin habe ich ihn gebeten, die Wohnung zu verlassen."

Viel Frust und Ärger hat sich beim Angeklagten angestaut

Dabei war die Angelegenheit lange noch nicht abgeschlossen. Über die Trennung im Oktober 2015 und dann über den Rausschmiss aus der Mietwohnung staute sich bei dem Angeklagten wohl viel Frust und Ärger zusammen. Am 19. Dezember 2015 kam es zu dem Einbruch in die Wohnung der Ex-Frau und somit zur Konfrontation mit dem Stiefsohn. Etwa einen Monat später, in der Nacht vom 10. zum 11. Januar, kam es zur Sachbeschädigung durch den Angeklagten bei seinem ehemaligen Arbeitsplatz. Zwei Schleifmaschinen sprühte der Täter mit Schwefelsäure ein. Das chemische Gutachten stellte Batteriesäure fest.

"Nach diesem Vorfall haben wir die Schlösser austauschen lassen", so der Firmenchef. Die Sicherheit im Unternehmen hat für den Arbeitgeber eine hohe Priorität. Nach der Kündigung habe der Angeklagte den Schlüssel zur Firma nicht zurückgegeben, so sei der Verdacht auf ihn gefallen.

Nach einer Hausdurchsuchung durch die Polizei wurde tatsächlich Schwefelsäure in dem Keller und im Auto des ehemaligen Mitarbeiters gefunden. Wieso er so etwas besaß? "Ich habe die Säure zum Entkalken im Haushalt benutzt", so erklärte sich der Angeklagte gegenüber der Polizei. Dass er den entstanden Schaden verursacht hat, gibt der 42-Jährige jedoch im Nachhinein zu.

Aber nicht genug: In der Nacht zum 7. Februar kam es erneut zu einem Einbruch in der Firma für Metallverarbeitung. Diesmal kam der Einbrecher durch das Fenster und habe die gleichen Maschinen sowie eventuell weitere geschädigt.

Zum zweiten Vorfall äußerte sich der Beschuldigte nur vage. Er habe lediglich eine Woche nach dem ersten Vorfall eine Runde durch die Firma gedreht und sei wieder nach Hause gegangen. Er hatte nach eigenen Angaben beim zweiten Einbruch keine Schäden angerichtet.

Ob angerichtet oder nicht, Schäden kamen für den Inhaber und Geschäftsführer der Firma trotzdem auf. Und die steigerten sich nach dem Vorfall im Februar 2016 auf eine fünfstellige Ebene. Das ehemals freundschaftliche Verhältnis mit dem Angeklagten habe sich nach den Einbrüchen drastisch abgekühlt. "Ich habe das nie von ihm erwartet. Wieso machst du so was?"

Das Verfahren auf Hausfriedensbruch wurde nach dem Strafverfahren am Mittwoch eingestellt. Der Angeklagte 42-jährige Empfinger erhielt eine Strafe von zehn Monaten auf Bewährung für versuchte  Nötigung und Sachbeschädigung in zwei Fällen.