Kommunales: Neufassung der Hauptsatzung in Waldachtal soll am 1. Oktober in Kraft treten

Waldachtal. Der Waldachtaler Gemeinderat legte in seiner Sitzung im vergangenen April einen Entwurf zur Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Waldachtal vor (wir berichteten). Im Mai und Juni wurde der Entwurf in allen Ortschaftsratsgremien diskutiert und ein Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat gefasst.

Bürgermeisterin Annick Grassi nahm an allen vier öffentlichen Sitzungen der jeweiligen Gremien teil, um ausführlich die geplanten Änderungen zu erläutern. In Lützenhardt stand Hauptamtsleiter Marcus Türk den Räten Rede und Antwort zu dem Entwurf. Die letzte Überarbeitung der Satzung erfolgte per Beschluss des GR am 13. November 2011. Wegen veränderter Gesetzeslagen seien einige der Regelungen nun noch einmal anzupassen.

Nachdem alle Gremien dem Entwurf einstimmig zustimmten, sollte in der Sitzung des GR am Dienstag nun der endgültige Beschluss über die Neufassung der Hauptsatzung gefasst werden. Rat Roger Ganszki äußerte Zweifel, ob der Paragraf 14 rechtlich Bestand habe und bat, dies vorher zu überprüfen. Zwar stimmte der OR Salzstetten dem Entwurf zu, jedoch wünschte das Gremium die "Förderung der örtlichen Vereine und Vereinigungen" sowie das "Kindergartenwesen" in den Zuständigkeiten des OR im Paragraf 14 Absatz 3 separat aufzulisten. In Absatz zwei lautet die Formulierung wörtlich: "Der Ortschaftrat ist zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören und hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen." Auch Rätin Kathrin Zink-Jakobeit hielt die beiden Punkte für zu wichtig, als dass man sie nicht explizit im Absatz 3 aufführen müsse. "Es handelt sich ja nur um ein Vorschlagsrecht", argumentierte Zink-Jakobeit und hoffte auf das Verständnis des Gremiums.

Grassi gab den beiden Räten zu verstehen, dass es sich bei den genannten Punkten selbstverständlich um wichtige Angelegenheiten handelt, bei denen der Ortschaftsrat gehört wird. Man müsse diese deswegen aber nicht unbedingt im Absatz 3 aufführen. Und dennoch: Letztlich schien die Mehrzahl des Gremiums den Wunsch aus dem OR Salzstetten berücksichtigen zu wollen. Für die Umsetzung dieser erneuten Änderung war es allerdings notwendig, den Entwurf der Neufassung im ersten Schritt abzulehnen, worauf Grassi explizit hinwies.

Vier Räte stimmten für die Neufassung, mit einer Enthaltung. Mit sechs Stimmen lehnte die Mehrheit die Neufassung ab. So durften sich die Ratsmitglieder aus Salzstetten freuen, dass der Gemeinderat ihrem Antrag auf Aufnahme des Kindergartenwesens sowie den Passus "Förderung der örtlichen Vereine" in die Neufassung aufgenommen wurde. Dies genehmigte das Gremium in der zweiten Abstimmung mit acht Ja-Stimmen. Die Neufassung der Hauptsatzung geht nun in ihrer abschließenden Bearbeitung an das Landratsamt zur Genehmigung und soll, so es keinen weiteren gesetzlichen Änderungen bedarf, am 1. Oktober in Kraft treten.