Hauptversammlung: Sozialdienst klärt über die Wichtigkeit und Gefahren von Vollmachten auf

Empfingen. Die Fördergemeinschaft St. Georg Empfingen hält am Dienstag, 10. Mai, im Katholischen Gemeindezentrum ihre Hauptversammlung ab. Beginn ist um 14 Uhr.

Auf der Tagesordnung stehen neben den Berichten, Wahlen und Grußworten auch ein Referat des Sozialdienstes Katholischer Männer Hechingen, zum Thema "rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung". Mitglieder und Gönner sind hierzu eingeladen.

Zu dem Thema "rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung" schreibt der SKM: "Heute schon an morgen denken…Bitte hier unterschreiben…". Diese Aufforderung, mittels Unterschrift einen Rechtsakt abzuschließen, stellt die Angehörigen oft vor fast unlösbare Schwierigkeiten. Ist nämlich die betroffene Person nicht mehr in der Lage, persönlich ihren Willen kundzutun, einen Heimvertrag oder notwendige Anträge zu unterschreiben, haben Angehörige oftmals große Schwierigkeiten zum Wohle ihres Angehörigen zu handeln.

Wird eine Person durch eine Krankheit oder Behinderung hilflos, können viele gut gemeinte Hilfeleistungsversuche nicht greifen, weil niemand formal dazu autorisiert wurde, die gesetzliche Vertretung zu übernehmen. Das ist extrem schmerzlich, wenn das Umfeld die eskalierende Situation – unbezahlte Rechnungen, nicht gestellte Anträge, versäumte Fristen – zwar sehen, aber nicht eingreifen kann.

Selbst Ehepartner können sich ohne eine Vollmacht nicht gegenseitig rechtlich wirksam vertreten. Abhilfe schaffen kann hier eine Vollmacht oder – wenn die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, eine Vollmacht zu erteilen – die rechtliche Betreuung. In den vergangenen Jahren ist das Bewusstsein für die Notwendigkeit zur Erstellung einer vorsorglichen Verfügung gestiegen. Gleichzeitig wuchs aber auch die Sorge, dass sie missbräuchlich verwendet werden könnte. Der Gesetzgeber hat zwischenzeitlich die Verbindlichkeit der Patientenverfügung eindeutig geklärt.

Durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung ist es möglich, bereits in gesunden Tagen eine vorausblickende Regelung für den Notfall zu treffen. Im Anschluss an den Vortrag ist die Gelegenheit zur Diskussion und Nachfrage gegeben.