Vortrag: Gudrun Hörmann von der Caritas Horb informiert in Empfingen über Patientenvorsorge

Im Rahmen einer Vortragsreihe hatte Einklang Bestattungen in Empfingen zu einem Abend zum Thema "Lebensfaden – Orientierung zur christlichen Patientenvorsorge" eingeladen. Als Referentin konnte Gudrun Hörmann vom Caritas-Zentrum Horb gewonnen werden. Die christliche Patientenvorsorge will Orientierungshilfen geben.

Empfingen. Nach der Begrüßung durch Einklang-Geschäftsführerin Romy Beiter stimmte Hörmann mit ein paar Gedanken auf dieses doch schwierige Thema ein. So habe man Angst vor einem qualvollen Sterben. Das Sterben habe viele Facetten. Sterben sei wie das Leben selbst einzigartig und unverwechselbar. Hörmann selbst ist weder eine Juristin noch Medizinerin. Sie wolle einfach das Thema Vorsorge aufgreifen. Zur Vorsorge gehöre ein ganzes Paket. Es betreffe Menschen ab dem 18. Lebensjahr. Vorsorge beinhalte die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Wer handelt und entscheidet für mich, wenn ich durch Unfall oder schwere Krankheit nicht mehr dazu in der Lage bin, meine rechtlichen Angelegenheiten zu regeln? Wie kann ich Vorsorge treffen, dass mein Wille, meine Wertvorstellungen und meine Wünsche berücksichtigt werden? Es gebe keine Pflicht, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten sowie Betreuungsverfügungen zu erstellen. Vollmachten und Patientenverfügungen ermöglichen Selbstbestimmung bis zum Lebensende. Vollmachten und Patientenverfügungen würden für behandelnde Ärzte, Betreuerinnen und Bevollmächtigte Rechtsicherheiten geben.

Eine Vorsorgevollmacht solle über den Tod hinaus Gültigkeit haben, gelte es doch, auch nach dem Tod vieles zu regeln. Wenn Immobilen oder Guthaben im Spiel sind, solle die Vorsorgevollmacht bei einem Notar gemacht werden.

Bei einer Patientenverfügung genüge die Formulierung "keine lebensverlängernde Maßnahmen" nicht mehr. Es müsse präziser gefasst werden.

Prüfung auf Aktualität

Eine Patientenverfügung könne auch derjenige machen, der nicht geschäftsfähig ist. Die Verfügungen sollten auch immer wieder kontrolliert werden, ob sie noch aktuell sind. Man könne jederzeit auch etwas ändern. Beispiel: Eine Patientenverfügung wurde im Alter von 50 Jahren gemacht. Diese sei vermutlich im 80. Lebensjahr nicht mehr stimmig. Es sei zudem sinnvoll, eine Patientenverfügung mit dem Hausarzt zu besprechen, eventuell sogar eine Kopie beim Hausarzt zu hinterlassen. Eine doch wichtige Frage von den Gästen: Ab wann soll die Patientenverfügung gelten? Die Patientenverfügung solle erst zum Tragen kommen am Ende einer lebensbedrohlichen Erkrankung beziehungsweise in einem akuten Sterbeprozess.

Fazit dieses doch sehr informativen Abends: Regelungen der Vorsorge nicht auf die lange Bank schieben, durchaus auch im Familienkreis besprechen.

Eine Handreichung mit Formularen zur christlichen Patientenvorsorge durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Behandlungswünsche und Patientenverfügung wurde von der deutschen Bischofskonferenz und dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland in Verbindung mit weiteren Mitglieds- und Gastkirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland erstellt. Hörmann ist bei Fragen unter Telefon 07451/5 51 40 erreichbar. Mit ihr kann man Termine vereinbaren.