Ein 67-Jähriger hat ein Dachlatten-Stück auf seine Noch-Ehefrau geworfen. Sie erlitt dabei schwere Verletzungen. Foto: dpa

Ergebnis des Angriffs: Schwellungen und Blutergüsse im Gesicht. Angeklagter wird zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt.

Horb - "Ich steche dich ab, ich bringe dich um!" – so hat ein 67-jähriger Rentner Anfang Februar diesen Jahres seiner getrennt lebenden Ehefrau in einem Horber Teilort gedroht. Anschließend warf er ein 29 Zentimeter langes Dachlattenstück aus drei Metern Entfernung in ihre Richtung.

Ergebnis: Die seit über 40 Jahren mit ihm verheiratete "Noch-Ehefrau" erlitt Schwellungen und Blutergüsse im Gesicht. Nun wurde der Fall vor dem Horber Amtsgericht verhandelt. Ein Lichtbild der Frau mit den Verletzungen zeigte Richter Achim Ruetz dem Angeklagten und seinem Verteidiger. Das Gesicht war durch Blutergüsse angeschwollen sowie grün und blau verfärbt. Die Anklage vor dem Amtsgericht Horb lautete auf gefährliche Körperverletzung und Bedrohung. Ruetz stellte fest: "Eine Dachlatte ist ein Werkzeug, das schwere Verletzungen hervorrufen kann. Sie müssen aus drei Meter mit Wucht geworfen haben."

Der Angeklagte war vor Gericht geständig und sagte, dass er die Frau nicht im Gesicht treffen wollte. Die Dachlatte sei auf einem Fenstersims gelegen. "Irgendwie habe ich da einen Ausrutscher gehabt", konstatierte der 67-Jährige. Sein Anwalt dazu: "Ihm sind die Gäule durchgegangen, er hat im Affekt gehandelt."

Angeklagter bekommt Bewährungsstrafe

Dieses scheint allerdings häufiger der Fall zu sein, denn Richter Ruetz zitierte aus einem Strafbefehl aus dem Jahr 2012, indem der jetzige Angeklagte zu seiner Frau gesagt hatte: "Ich hol eine Axt und schlage dich tot." Damals im Sommer 2012 wurde er zu einer Geldstrafe von 900 Euro verdonnert. Er hatte seine Frau nicht nur bedroht, sondern auch noch gestoßen. Der Angeklagte beteuerte vor Gericht, dass ihm die Tat leid tue und er sich damals schon nach dem Dachlattenwurf entschuldigt hatte.

Jetzt entschuldigt er sich im Gerichtssaal noch einmal bei seiner Frau, die aufgrund des Geständnisses nicht als Zeugin gehört werden musste. Seine Frau: "Du hast dich zwar entschuldigt, bist aber schon wieder ausgerastet." Bei der Schilderung seiner persönlichen Verhältnisse stellte sich heraus, dass er seit sechs Jahren von seiner Frau getrennt lebt. Das Verhältnis zur Frau nennt er spannungsgeladen. Der Grund ist in finanziellen Problemen in der Vergangenheit zu suchen.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft würdigte das Einräumen der Tat innerhalb der Beweiswürdigung und wertete das Geständnis als strafmildern. Erschwerend sei jedoch die einschlägige Vorstrafe. Sie forderte sechs Monate Gefängnis auf zwei Jahre Bewährung und eine Geldauflage in Höhe von 2000 Euro, die er an die Ehefrau zahlen muss. Das Urteil von Ruetz lautete vier Monate Freiheitsstrafe auf zwei Jahre Bewährung mit 2000 Euro Geldauflage. Ferner muss er an einem Antiagressionstraining teilnehmen, sich bei einem Wohnsitzwechsel melden und sich von der Geschädigten fernhalten. Ruetz zum Angeklagten: "Das Urteil ist die Gelbe Karte. Noch einmal und er lande im Gefängnis. Es sei noch einmal ein minder schwerer Fall mit günstiger Sozialprognose und der Hoffnung, dass ihm das Urteil eine Warnung sei. Der Angeklagte sei offensichtlich jähzornig. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Es ist somit rechtskräftig. Die Ehefrau und ein Bekannter nach der Verhandlung: "Der macht immer weiter. Er sieht einfach nicht ein, dass er am Beginn der Demenz ist."