Prozess: Angeklagter nimmt Schuldspruch erleichtert auf. Richterin spricht von einem heimtückischen Mord.

Emmendingen - Der Verurteilte, der sich bei der Polizei selbst als "Monster" bezeichnet hat, verließ das Gericht mit einem kurzen Lächeln. Ihm war anzusehen, dass er froh ist, Prozess und Schuldspruch hinter sich zu haben. Dabei wiegen Tat und Urteil schwer: Das Freiburger Landgericht hat den 27 Jahre alten Lagerlogistiker aus dem rheinland-pfälzischen Bernkastel-Kues zu lebenslanger Haft verurteilt.

In der Nacht zum 6. September vergangenen Jahres hat der Mann in einem Hotel in Emmendingen seinen damals acht Jahre alten Neffen ermordet. Zunächst durchschnitt er dem schlafenden Jungen die Kehle, dann rammte er ihm ein Messer in die Brust. Der Bub verblutete binnen kürzester Zeit. In den Tagen vor der Tat hatten Onkel und Neffe einen Kurzurlaub in Südbaden verbracht.

Richterin Eva Kleine-Cosack sprach von einem heimtückischen Mord: "Wer einen wehrlosen Menschen im Schlaf tötet, der handelt heimtückisch." Damit folgte das Gericht dem Strafantrag von Staatsanwalt Tomas Orschitt, der wiederum von einem "richtigen Urteil" sprach.

Rätselhaft bleibt der Fall angesichts des engen, fürsorglichen Verhältnisses zwischen Täter und Opfer dennoch. Grund für die Tat könnte laut Urteilsbegründung zum Beispiel die Suizidabsicht des Täters gewesen sein. Der laut Gutachteransicht voll schuldfähige Mann gab an, zur Tatzeit aus einer ganzen Reihe von Gründen deprimiert gewesen sein. Möglicherweise habe er seinen autistischen Neffen im Rahmen eines "Bilanzsuizids" mit in den Tod reißen wollen. Diese Theorie sei glaubhaft, so die Richterin, auch wenn die Depression des Mannes nicht allzu schwer gewesen sei. Möglicherweise hatte aber auch die nicht ausgelebte pädophile Neigung des Angeklagten mit dem Mord zu tun. Klar ist: Der 27-jährige hatte in seinem Leben noch nie ein intimes Verhältnis zu einem oder einer Erwachsenen. Im Umgang mit Kindern fühlte er sich am wohlsten, wobei er nie als pädophil auffällig galt.

Die Richterin riet dem Verurteilten, sich im Gefängnis therapeutische Hilfe für seine vielen Probleme zu holen. Der 27-jährige werde es schwer haben, mit der Schuld zu leben, seinen Lieblingsneffen umgebracht zu haben, so die Richterin.

Ob Verteidiger Klaus Malek Revision gegen das Urteil einlegen wird, ist noch offen. Malek hatte auf Totschlag plädiert, da er eine "feindselige Willensrichtung" des Angeklagten gegenüber dem Kind nicht erwiesen sah. Das sah die Kammer jedoch nicht als relevant an: Es komme eben auch vor, dass Menschen jemanden ermorden, den sie nicht hassen, sondern lieben.