Für Dächer und deren Gestaltung gelten in Ebhausen nun neue Regeln. Foto: Faust Foto: Schwarzwälder Bote

Satzung: Gemeinderat Ebhausen regelt Gestaltung von Dachaufbauten neu

Um den Bauherren mehr Möglichkeiten zu bieten und Kosten zu reduzieren, was die Gestaltung von Nebenanlagen und Dachaufbauten (wie Garagen oder Gauben) angeht, hat der Gemeinderat von Ebhausen die Satzung verändert. Die Bauherren haben nun mehr Möglichkeiten.

Ebhausen. "Der Gemeinderat hat im November 2002 die Satzung über die Zulassung von Nebenanlagen und Dachaufbauten sowie die farblichen Gestaltung der Dacheindeckung als örtliche Bauvorschrift beschlossen. Ziel und Zweck dieser Satzung sollte sein, die Zulassung von Nebenanlagen und Dachaufbauten sowie die farbliche Gestaltung der Dacheindeckung zu regeln", so Ortsbaumeister Joachim Michel.

"Im Wesentlichen" habe sich die Satzung seither bewährt, sagte Michel. Allerdings hätten sich bei Bauanträgen gewisse Mängel in der Handhabung der Festsetzungen hinsichtlich der Zulassung von Dachaufbauten gezeigt. Ein Grund dafür sei, so Michel, dass sich die Baustile und die Bauarten sowie die Wärmeschutzverordnung geändert hätten.

"Damit man weiß, in welchen Dorf man ist"

So war es – aufgrund der bisherigen Satzung – nur möglich eine Baugenehmigung zu bekommen, wenn man eine Ausnahme beantrage. Das aber sei immer mit Kosten für die Bauherren verbunden. Bei einigen Punkten ging der Gemeinderat sogar weiter, als die Verwaltung es vorhatte.

Ein Blick in die neuen Regelungen: Für Nebengebäude sind als Deckungsmaterial, Ziegel, Betondachsteine, Faserzementplatten, Holz- und Bitumeneindeckungen, Blecheindeckungen in Kupfer sowie in roten, braunen und grauen bis anthrazitfarbenen Farbtönen zulässig. Für die Materialgebung der aufgehenden Wände sei nur Holz, naturbelassen, offenporig behandelt oder mit deckendem Anstrich, zulässig. Bei Gewächshäusern sind jetzt auch Dächer möglich, die nicht mindestens zwölf Grad sind. Bei Dachaufbauten sieht es bei den neuen Regelungen unter anderem so aus: Von Giebelwänden ist ein Mindestabstand von einem Meter und zwischen den Gauben ein Mindestabstand von 1,25 (vorher 1,20) Meter einzuhalten.

Die neuen Regelungen bei Dachaufbauten: Die Höhe der Gauben, vom Anschluss mit dem Hauptdach bis zum Schnitt Dachhaut/Gaube gemessen, darf zwei Meter nicht überschreiten. Hiervon ausgenommen sind Dreiecksgauben (Spitzgauben), diese dürfen eine Gesamthöhe von 2,20 Meter nicht überschreiten.

Dachaufbauten wie das Dach selbst einzudecken

Dachaufbauten sind in Art, Material und Farbe primär wie das Hauptdach einzudecken. Darüber hinaus seien Blecheindeckungen in Kupfer sowie roten, braunen und grauen bis anthrazitfarbenen Farbtönen zulässig.

Ebhausens Bürgermeister Volker Schuler sagte dazu, dass die Gemeinde nicht als "Geschmackswächter" auftreten sollte. Dennoch sprach er sich dafür aus, dass sich die Häuser in das Ortsbild einfügen sollten. "Damit man weiß, in welchem Dorf man ist."