Viel mehr als die Unfallstelle auszuleuchten hatte die Feuerwehr bei diesem Unfall mit einer E-Call-Alarmierung im Januar nicht zu tun (Archivfoto). Foto: Thiercy

In Fahrzeugen, die nach dem 1. April 2018 gebaut wurden, sind E-Call-Systeme Pflicht. Dieses alarmiert im Ernstfall automatisch die Rettungskräfte – die oft wegen einer Bagatelle ausrücken müssen. Kreisbrandmeister Sven Röger kennt das Dilemma.

168 229 Fahrzeuge sind derzeit im Landkreis gemeldet. Fast 80 000 davon erfüllen auf dem Papier die Voraussetzungen, dass in ihnen ein E-Call-System verbaut sein könnte, denn sie wurden nach dem 31. März 2018 zugelassen. Über das Baujahr freilich sagen diese Zahlen nichts aus, wie Sven Röger erklärt.