Ab 1. April soll Cannabis teilweise freigegeben werden. (Symbolbild) Foto: dpa/Oliver Berg

Der Bundestag hat den Weg für die teilweise Legalisierung von Cannabis freigemacht. Das Gesetz sieht vor, dass die bisher verbotene Droge von 1. April an unter bestimmten Voraussetzungen für Erwachsene freigegeben wird.

Der Bundestag hat den Weg für die teilweise Legalisierung von Cannabis freigemacht. 407 Abgeordnete stimmten am Freitag für einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Es gab 226 Gegenstimmen und vier Enthaltungen. Das Gesetz sieht vor, dass die bisher verbotene Droge von 1. April an unter bestimmten Voraussetzungen für Erwachsene freigegeben wird. 

Im Vorfeld der Abstimmung hatte es eine hitzige Debatte im Plenum gegeben. Lauterbach verteidigte darin seinen Gesetzentwurf gegen massive Kritik von Union und AfD. „Die Lage, in der wir jetzt sind, ist in keiner Weise akzeptabel“, sagte der Minister mit Blick auf den „bedenklichen kriminellen Schwarzmarkt“. Das Gesetz schaffe nun eine legale Alternative. Die CDU-Abgeordnete Simone Borchardt sieht in dem Gesetz dagegen „eine Steilvorlage für jeden Dealer“, wie sie in ihrer Rede sagte.

Konsum und Besitz von Cannabis von bis zu 25 Gramm sollen zum 1. April erlaubt werden. Verboten bleibt der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen und in der Nähe von Schulen, Kitas und Sportstätten, wie das Bundesgesundheitsministerium am Freitag mitteilte. Anbau und Abgabe soll aber erst vom 1. Juli an über Anbauvereine, sogenannte Cannabis-Clubs, ermöglicht werden.