Wegen dem Besitz von 95 Gramm Marihuana ist ein 23-Jähriger zu einer Geldstrafe verurteilt worden (Symbolfoto). Foto: juniart_stock.adobe.com

Ein 23-Jähriger ist vom Amtsgericht Oberndorf wegen dem Besitz von Marihuana verurteilt worden. Der Vorwurf des Handeltreibens wurde fallengelassen.

Einem 23-Jährigen aus einer Gemeinde im Norden des Landkreises wurde von der Staatsanwaltschaft der Besitz und das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vorgeworfen. Das Gericht folgte der Auffassung der Staatsanwaltschaft nur zum Teil und verurteilte den Angeklagten wegen unerlaubtem Besitz zu einer Geldstrafe von 1750 Euro.