Flächen, um die es bei der Plettenbergdiskussion geht. Nur die rote Fläche im Süden mit 19,8 Hektar, die lila Flächen im Westen mit 4,1 Hektar und im Norden (Turm) mit 10,1 Hektar bleiben nach Darstellung des Vereins NUZ als "letzter Kranz des einst mächtigsten Zeugbergs der Schwäbischen Alb bestehen", wenn die die neuen Holcim-Abbaupläne genehmigt werden. Foto: NUZ Foto: Schwarzwälder Bote

Plettenberg: Gemeinde Dotternhausen formuliert Bedingungen für Erweiterung des Steinbruchs / NUZ: nicht mehr als drei Hektar

Ja und Nein: Unversöhnlich stehen sich auch weiter die Meinungen zur Süderweiterung des Plettenberg-Steinbruchs gegenüber. Während die Gemeinde die Erweiterung bei Einhaltung mehrerer Bedingungen befürworten will, lehnen die Bürgerinitiativen diese weiterhin strikt ab.

Dotternhausen. Der Dotternhausener Gemeinderat befasst sich in seiner Sitzung am kommenden Donnerstag, 17. Januar, Beginn 19 Uhr, mit dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag der Firma Holcim Süddeutschland. Die Gemeindeverwaltung hat dazu im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange eine umfassende Stellungnahme ausgearbeitet. Die Gemeinde, so heißt es darin, stimme der Abbauplanung zu, die jedoch zwingend einzuhalten sei. Das gemeindliche Einvernehmen zur Baugenehmigung nach Paragraf 58 der Landesbauordnung werde erteilt.

Die Gemeindeverwaltung geht auch auf die verschiedenen Gutachten zur Erweiterung ein und fordert, die Kulisse Nord vorrangig bis 2027 abzubauen. Erst später soll in südlicher Richtung abgebaut werden.

Ganz anders sehen das die Bürgerinitiativen und der Verein NUZ. "Im Eilverfahren soll die Abbaugenehmigung durchgezogen werden", bemängelt der NUZ-Vorsitzende Norbert Majer, weil Einsprüche nur bis 25. Februar möglich seien. Er erinnert daran, dass bereits im ersten privatrechtlichen Abbauvertrag zwischen der Gemeinde und der damaligen Firma Rohrbach-Zement stehe, dass bei Abbau-Genehmigungen dem Naturschutz das gleiche Gewicht wie den betrieblichen Belangen der Zementproduktion beigemessen werden müsse. "Gilt dies heute nicht mehr?", fragt Majer.

Seiner Meinung nach wäre es sinnvoll, dass die Gemeinderäte der anzuhörenden Kommunen ihre Stellungnahmen erst abgeben würden, wenn diejenigen der Naturschutz-Verbände bekannt seien, die diese noch nicht abgegeben hätten, denn: "Die Holcim-Gutachten entsprechen nicht den Tatsachen."

Das Landschaftsschutzgebiet Plettenberg sei vom Landratsamt für die Erweiterung mit maximal 8,6 Hektar aufgehoben worden. Trotzdem, so Majer, beantragte Holcim 8,78 Hektar. Mit der sogenannten Umwandlungsfläche Rekultivierung mit 7,53 Hektar gehe es tatsächlich um eine Erweiterung von mehr als 16 Hektar. Laut den Angaben von Holcim umfasse der offene Bruch derzeit 35 Hektar. Majer: Also umfasse die neue Flächenbeanspruchung rund 50 Prozent mehr. "Was bleibt danach noch vom Berg übrig?", fragt er und gibt auch gleich die Antwort: "Nach den Vorstellungen von Holcim fast nichts."

Während Holcim und die Gutachter durch die Steinbrucherweiterung keine oder nur geringste Auswirkungen auf Natur und Umwelt sehen, stuften sämtliche Naturschutzverbände die Auswirkungen für äußerst erheblich ein – und dies nicht nur wegen angeblich zwei Vogelbrutpaaren. Majers Fazit: "Ohne intensive Beratungen und ohne Offenlegung und Kenntnis aller Belange darf kurzfristig ein solches Mammutprojekt nicht entschieden werden." Kommerz, der nicht einmal der Region zu gute komme, dürfe nicht über Natur- und Klima- und Gesundheitsschutz gestellt werden.

Denn immerhin gehe es um den Quellwasser- und Hochwasserschutz, um eine einmalige Tier- und Pflanzenwelt, die Sicherung der Gemeinden Hausen am Tann und Ratshausen und um die Veränderung der gesamten Balinger Berge mit ihrer Kulisse.

Der NUZ-Vorsitzende erinnert auch daran, dass sich kürzlich viele Bürger aus Hausen am Tann und Ratshausen in einer öffentlichen Veranstaltung für die Erhaltung der Ostkulisse und eine wesentlichen Reduzierung der beantragten Erweiterungsfläche ausgesprochen hätten.

So fordern die Bürgerinitiativen, "dass die Süderweiterung auf zwei bis drei Hektar außerhalb des jetzigen Zaunes beschränkt werden muss". Der verbleibende Berg müsse so gestaltet werden, dass das Ratshausener Hörnle und das Rosswanger Hörnle, wie bereits l982 vorgeschrieben und genehmigt, "mit maximal 25 Prozent Hangneigung in die neue Bruchsohle 940 Meter abgeflacht werden". Die großteils rekultivierte Westseite dürfe nicht verändert werden. Die jetzigen Hochflächenneigungen müssten auch die neue Gestaltung und Einbindung des Restbergs vorgeben.

Die beantragte Erweiterung des Plettenberg-Steinbruchs hat eine Fläche von rund 8,8 Hektar. Außerdem soll ein 1982 genehmigtes Rekultivierungsgebiet mit etwas mehr als 7,5 Hektar zum Abbau freigegeben und bis zur Talsohle abgebaut werden.

Von 2019 bis 2024 sollen laut Holcim vorrangig die Kulisse Nord abgebaut und der Abbau in Richtung Süden vorangetrieben werden. Die nördliche Kulisse soll bis 2027 vollständig abgebaut sein, anschließend wird bis zu den Wasserbecken rekultiviert.

Zwischen 2036 und 2041 wird weiter in südlicher Richtung abgebaut. Die Südkulisse soll zum Schluss fallen.

Nach dem Ende des Abbaus sollen bis zum Jahr 2046 laut Plan insgesamt 42 Hektar rekultiert werden.