Der Streit um den weiteren Abbau auf dem Plettenberg geht weiter. Foto: Visel

Behörde: Bürgerbegehren wurde zurecht abgewiesen. Forderungen "Verstoß gegen vertragliche Verpflichtungen".

Dotternhausen - Das Landratsamt in Balingen nimmt nach den jüngsten Äußerungen und Veröffentlichungen zum zweiten Bürgerbegehren der Dotternhausener Bürgerinitiative wie folgt Stellung. Wir berichten im Wortlaut:

"Am 19. April 2017 wurde bei der Gemeinde Dotternhausen ein Bürgerbegehren eingereicht mit dem Ziel, die Position der Gemeinde Dotternhausen gegenüber der Holcim (Süddeutschland) GmbH verbindlich auf die von den Initiatoren des Bürgerbegehrens vorgeschlagene Abbaugrenze festzulegen.

Das Bürgerbegehren wurde in der Gemeinderatssitzung vom 31. Mai 2017 für unzulässig erklärt. Gegen die Zurückweisung des Bürgerbegehrens durch Bescheid der Gemeinde Dotternhausen vom 30. Juni 2017 wurde von sieben Personen Widerspruch eingelegt. Über den Widerspruch hatte das Landratsamt Zollernalbkreis als zuständige Widerspruchsbehörde zu entscheiden. Mit Widerspruchsbescheid des Landratsamtes vom 18. Januar 2018 wurde der Widerspruch zurückgewiesen. Der Widerspruchsbescheid ging auch der Gemeinde Dotternhausen zur Kenntnisnahme zu.

Das Landratsamt ist in dem Widerspruchsbescheid zu der Auffassung gelangt, dass der Widerspruch mangels Bestimmtheit des Antrages, wegen des Verstoßes gegen bestehende vertragliche Verpflichtungen und aufgrund einer unzureichenden Begründung des Bürgerbegehrens unbegründet ist.

Die Rechtsauffassung des Landratsamts weicht hinsichtlich der Auslegung des Zusatzvertrags zum Kalksteinabbau aus dem Jahr 2001 von der Rechtsauffassung der Gemeinde ab. Das Landratsamt geht in Bezug auf die Zielsetzung des Bürgerbegehrens aber ebenfalls von einem Verstoß gegen bestehende vertragliche Verpflichtungen aus, die sich jedoch aus dem 1952 abgeschlossenen Vertrag und nicht, wie die Gemeinde annimmt, aus dem 2001 geschlossenen Vertrag ergeben.

Gegen den Bescheid der Gemeinde in der Form des Widerspruchsbescheids des Landratsamts wurde durch einen Widerspruchsführer Klage vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen erhoben. Der Bescheid ist somit noch nicht bestandskräftig."