Der möglicherweise geplante Bombenanschlag auf das Dortmunder Stadion hat nach Angaben des Bundesinnenministeriums keinen terroristischen Hintergrund. Foto: dpa

Geplanter Bombenanschlag auf  BVB-Stadion war laut Innenministerium kein Terrorakt.

Berlin - Der möglicherweise geplante Bombenanschlag auf das Dortmunder Stadion hat nach Angaben des Bundesinnenministeriums „keinerlei Bezüge zu terroristischen oder islamistischen Organisationen“. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums in Berlin erklärte am Donnerstag: „Es handelt sich bei dem Beschuldigten offenbar um einen Einzeltäter mit allgemeinkriminellen Motiven. Eine Gefährdung Dritter hat nach bisherigen Erkenntnissen zu keinem Zeitpunkt bestanden.“

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat den möglichen Sprengstoff-Anschlag auf das Dortmunder Fußballstadion vereitelt. Eine Sprecherin des BKA bestätigte einen entsprechenden Bericht der „Bild-Zeitung“. „Wir bestätigen Ermittlungen in Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit sprengstoffverdächtigen Gegenständen“, sagte sie in Wiesbaden.

Verdächtiger in Kölner Hotel festgenommen

Nach einer Mitteilung des BKA wurde am Dienstag in einem Kölner Hotel ein polizeilich bis dahin nicht in Erscheinung getretener Verdächtiger vorläufig festgenommen. Dabei handele es sich um einen 25-jährigen Deutschen, der den Behörden per Mail Hinweise auf mögliche Anschläge in Deutschland übermittelt hatte. Auch das Stadion in Dortmund hatte er als mögliches Ziel genannt. Später fanden Beamte in seiner Wohnung und in der Nähe des Dortmunder Stadions je drei Sprengsätze. Ob sie funktionsfähig waren, war zunächst unklar.

Motiv ist bislang unklar

Sein Motiv ist laut BKA bislang unklar. BKA-Beamte waren den Angaben zufolge in den vergangenen beiden Tagen in Krefeld und Dortmund im Einsatz. Der Festgenommene war laut BKA im Februar per Mail als Hinweisgeber an die deutsche Botschaft in Islamabad in Pakistan herangetreten und habe Informationen zu zwei angeblich in Deutschland geplanten Anschlägen in Aussicht gestellt. Es hätten sich aber bald Hinweise ergeben, dass es sich tatsächlich um einen Erpressungsversuch handeln könne. Es gebe einen möglichen Zusammenhang mit einem bislang ungelösten Erpressungsfall eines Wirtschaftsunternehmens aus dem Jahr 2010.