Flüchtlinge: Neue Satzung für Unterkünfte in der Schillerstraße

Dornhan. Im Zuge der Neugestaltung der Marschalkenzimmerner Ortsmitte wird die bisherige Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft in der Hauptstraße 42, ehemalige "Krone", abgerissen. Die Stadt hat in der Schillerstraße mehrere Gebäude erworben, die bis zur Neuordnung des Bereiches als Unterbringung genutzt werden können. Aus diesem Grund wurde eine Satzungsänderung nötig.

Das Gebäude Schillerstraße 6 wird bereits als Flüchtlingsunterkunft genutzt. Nun soll die Schillerstraße 8 hinzukommen, informierte Bürgermeister Markus Huber.

Stadtrat Rainer Rais wollte wissen, woher das Geld für die Unterhaltung komme. Vom entsprechenden Kostenträger, zum Beispiel dem Landkreis, antwortete Huber. Für die beiden Gebäude werden laufende Unterhaltungskosten von 600 Euro für Beschaffungen, Reparaturen und Verwaltungskosten angesetzt.

Man will nichts "schlechtkalkulieren"

Die Gesamtkosten für die insgesamt 112 Quadratmeter im Gebäude Schillerstraße 6 betragen rund 9400 Euro. Inklusive aller Nebenkosten beläuft sich der Gebührensatz auf 6,96 Euro pro Quadratmeter im Monat.

In der Schillerstraße 8 fallen Gesamtkosten von rund 12 500 Euro bei einer Fläche von insgesamt 142 Quadratmetern an. Der monatliche Gebührensatz entspricht 7,31 Euro pro Quadratmeter, Betriebskosten eingeschlossen.

Stadtrat Jürgen Maier fragte an, ob die Unterhaltungskosten nicht zu niedrig angesetzt seien. Die Gebäude seien technisch einigermaßen in Schuss, und man wolle das Ganze nicht "schlechtkalkulieren", meinte Bürgermeister Huber dazu. Momentan habe man nur geringen Aufwand. Sollte sich das ändern, werde man gegebenenfalls nachkalkulieren, aber nach den bisherigen Erfahrungen passe die Rechnung.