Ochsengarten: Behörden bringen nur Artenschutz-Anregungen vor / Satzung wird beschlossen

Dolinen und der Vorwurf der Enteignung – nach viel Gegenwind wurde in der Gemeinderatssitzung am Montag der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Ochsengarten gefasst.

Dornhan. Rund 20 neue Bauplätze sollen mit der Erschließung des "Ochsengartens" (erster Abschnitt) in Marschalkenzimmern geschaffen werden. Gleichzeitig wird damit eine nach Willen der Landesregierung vorrangige Innenverdichtung, also eine Bereitstellung von Bauplätzen innerhalb bestehender Bebauung, geschaffen. Angesichts der Tatsache, dass an der Bühlstraße die meisten Grundstücke schon verkauft sind, der nächste logische Schritt.

Das Gebiet Ochsengarten wird von der Hauptstraße, "Oberes Dorf" und der Oberndorfer Straße begrenzt. Dass Grundstücksangelegenheiten nicht immer reibungslos zu regeln sind, haben wohl schon einige Städte und Gemeinden erlebt.

Doch beim "Ochsengarten" hatte man gleich mit zwei Schwierigkeiten zu kämpfen. Die eine ist die Beschaffenheit des Untergrunds. So hatte man im Gebiet Dolinen, mehr als zwei Meter tiefe Senkhöhlen, die vor allem in Karstgebieten auftreten, gefunden und in der Folge Bodenuntersuchungen durchgeführt, um zu prüfen, ob sich der "Ochsengarten" überhaupt als Bauland eignet. Eine Doline wurde dabei festgestellt und der Bebauungsplan entsprechend geändert, sodass dieser Bereich ausgespart wird. "Das nun ausgewiesene Land müsste baulich nutzbar sein", sagte Bürgermeister Markus Huber auf Basis der Bodenuntersuchung in der Gemeinderatssitzung.

Ein weiteres Thema war der Vorwurf der Enteignung. Ein Anlieger im "Oberen Dorf" hatte sich vor geraumer Zeit darüber beschwert, dass seine Apfelwiese Bauland weichen muss. Von einer Enteignung könne keine Rede sein, machte Bürgermeister Huber auch am Montag in der Sitzung noch einmal deutlich. Die Eigentümer mancher Flächen – einige Grundstücke hat die Stadt bereits erworben – müssten eben die Umlegung mitmachen. Das Planungsrecht liege bei der Stadt. Mit der freiwilligen Umlegung von Grundstücken hatte die Stadtverwaltung auch schon beim zweiten Abschnitt des Baugebiets Bühlstraße vergangenes Jahr zu kämpfen gehabt. Wenn man sich an den Erschließungskosten beteilige, habe man anschließend Anspruch auf das Bauland, machte Huber klar. Die aktuelle Planung garantiere eine ausgewogene und städtebaulich sinnvolle Nachverdichtung. Darum werde der Anregung eines Bürgers, die Einteilung der Bauplätze zu ändern, nicht entsprochen. Am Montag wurden nun die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden zum Bebauungsplan für den ersten Abschnitt vorgestellt. Artenschutz sei dabei ein großes Thema, machte André Leopold vom Rottweiler Ingenieur- und Planungsbüro klar. So gebe es in diesem Bereich viele Brutvögel. Als Ausgleich für die Maßnahmen müsse man Nisthilfen für Fledermäuse und Vögel anbringen.

Die Doline an der Oberndorfer Straße könne als Biotop oder Versickerungsfläche genutzt werden. Bis der zweite Abschnitt erschlossen werde, seien die zwei Planstraßen, die zu den Gebäuden führen, Sackgassen, klärte Leopold über die Änderungen im Plan auf. Planstraße A werde die Hauptstraße für die Erschließung sein, Planstraße B ein verkehrsberuhigter Bereich. Aufgeweitet habe man im Bebauungsplan den Fußweg, der das Baugebiet mit der Ortsmitte verbinden soll. Die Stadträte hatten keinen Klärungsbedarf und segneten den Satzungsbeschluss einstimmig ab.