Baugesuch: Umwidmung abgelehnt

Dornhan. Über die Nutzungsänderung eines Betriebsgebäudes in ein Einfamilienhaus in der Daimlerstraße befand der Gemeinderat Dornhan kürzlich.

Eine problembehaftete Sache, wie Bürgermeister Markus Huber anmerkte. Die Daimlerstraße zählt zum Gewerbegebiet. Daher ist eine wohnliche Bebauung nicht zulässig. Auch die Umgebung sei typisch gewerblich, stellte Huber fest. "Wäre es ein Mischgebiet, sähe die Sache anders aus." Anders liege der Fall auch, wenn es um eine reine Betriebsleiterwohnung für den entsprechenden Flaschnereibetrieb gehe. Dort bestünden keine Schutzrechte wie bei einer normalen Wohnbebauung.

Da es sich aber nicht um eine solche handle, empfehle er, das Baugesuch abzulehnen, auch wenn es bei der Anhörung der Nachbarn keine Einwände gab. Die Stadträte entsprachen der Empfehlung des Bürgermeisters bei zwei Enthaltungen und lehnten das Baugesuch ab.