Projektunterstützung: Maximale Förderungen bei den Richtlinien erhöht

Dornhan. In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde eine Änderung der Vereinsförderrichtlinien im Bereich "Einmalige Leistungen aus besonderem Anlass oder Beschaffungsbedarf" verabschiedet.

So wird bei Rasenmähern etwa künftig alle zehn Jahre ein Zuschuss von 30 Prozent des maximalen Anschaffungspreises von 20 000 Euro, jedoch maximal 6000 Euro, gewährt.

Bei Projektzuschüssen müssen die Kosten mindestens 1000 Euro betragen, um berücksichtigt zu werden. Ein schriftlicher Antrag muss spätestens drei Monate vor Beginn bei der Stadt eingehen. Die maximale Förderung beträgt dann 25 Prozent beziehungsweise höchstens 1500 Euro. Als Projekt können auch repräsentative Veranstaltungen definiert werden. Beim Zuschuss zur Wiederbeschaffung und Sanierung – Betriebs- und Unterhaltungskosten sind ausgeschlossen – muss im Vorjahr bis zum 1. Juli des Jahres schriftlicher Antrag bei der Stadt gestellt werden. Neu ist: Bei Kosten von mindestens 2500 Euro kann höchstens eine Förderung von 20 Prozent beziehungsweise 4000 Euro erzielt werden.

Eine Änderung gibt es auch bei der Förderung für Investitionen.

Dabei müssen die Herstellungskosten bei Bauvorhaben mindestens 5000 Euro betragen, die Anschaffungskosten für sonstige Investitionen 2500 Euro. Dann können Antragsteller eine maximale Förderung von 20 Prozent beziehungsweise 7000 Euro erwarten. Das Anliegen muss im Vorjahr bis zum 1. Juli eines Jahres bei der Stadt vorliegen.