Kommunales: Räte stimmen Entwicklungskonzept zu / Antrag als ELR-Schwerpunktgemeinde wird gestellt
Das Gemeindeentwicklungskonzept für Dormettingen steht: Der Gemeinderat hat es am Dienstag zustimmend zur Kenntnis genommen. Auf Grundlage dieses Konzepts bewirbt sich Dormettingen nun um Anerkennung als ELR-Schwerpunktgemeinde.
Dormettingen. Bürgermeister Anton Müller und die Räte zeigten sich "sehr zufrieden" mit dem Ergebnisbericht der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH, die das Konzept erstellt hatte. Müller lobte zudem die engagierte Mitarbeit zahlreicher Bürger.
Die nun im Abschlussbericht zusammengefassten Ergebnisse dienten dem Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung zum einen als Leitfaden für die kommunalpolitische Arbeit in den kommenden Jahren, zum anderen seien sie Grundlage für die Bewerbung als Schwerpunktgemeinde im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR). Sollte die Gemeinde als solche anerkannt werden, kann Dormettingen für einen Zeitraum von fünf Jahren mit hohen Zuschüssen für Maßnahmen im Zuge der Dorfentwicklung rechnen. Eine Entscheidung wird laut Müller im Sommer erwartet.
Der Ergebnisbericht zeigt laut Müller die Schwächen und Stärken der Gemeinde auf, aber auch die zentralen Ziele. Wesentliche Entwicklungsschwerpunkte seien die Zentralisierung des Bauhofs und die Überplanung der Rathausumgebung, die Schaffung innerörtlicher Bauplätze und die Umnutzung des Schulareals. Die Neugestaltung der Ortsdurchfahrt und der angrenzenden Bereiche hänge vom Bau der Ortsumgehung ab. Übergeordnet sei die Schaffung einer Ortsmitte an geeigneter Stelle mit Treffpunkten, Wohnnutzung und gastronomischem Angebot sowie Nahversorgung.
Die Liste der geplanten ELR-Maßnahmen ab 2020:
Neugestaltung des Mühleareals zu einem Begegnungsraum ab 2022, Kosten rund 300 000 Euro, Förderung 50 Prozent
Nachnutzung Schulareal ab 2022, Kosten 50 000 Euro, Förderung 50 Prozent
Schaffung innerörtlicher Bauplätze von 2022 bis 2025, Kosten 500 000 Euro, Förderung 50 Prozent
Schaffung von (Miet-) Wohnungen durch Neubau, Umnutzung oder Modernisierung ab 2022, Förderung bei privaten Maßnahmen 30 Prozent, bei kommunalen zehn bis 15 Prozent
Überplanung der Umgebung beim Rathaus in den Jahren 2020 und 2021 zur Verbesserung des Wohnumfelds, Kosten 100 000 Euro, Förderung 50 Prozent
Schaffung von Treffpunkten für alle Generationen zwischen 2020 und 2030, Kosten rund eine Million Euro, Förderung 50 Prozent
Umgestaltung der Verkehrswege ab 2020, Kosten 100 000 bis 200 000 Euro, Förderung 50 Prozent.