Vor einer Donaueschinger Diskothek verging sich der damals 22-Jährige laut Anklage mehrmals in seinem Wagen an der jungen Frau. Symbolbild. Foto: dpa

Kopf des Opfers gegen Auto gerammt. 26-jährige Frau nimmt späte Entschuldigung an. Angeklagte leide unter Depressionen.

Donaueschingen / Konstanz - Mit zwei Jahren Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, hat das Landgericht Konstanz am Dienstag eine brutale Vergewaltigung geahndet, die vor fünf Jahren vor einer Diskothek in Donaueschingen stattgefunden hat.

Im Rahmen einer Prozessabsprache und eines Täter-Opfer-Ausgleichs legte der 27-jährige Angeklagte aus dem Raum Rottweil ein "Geständnis zum Kernpunkt der Anklage" ab. Zuvor hatte er sich bei der 26-jährigen Geschädigten entschuldigt und ihr 3000 Euro Schmerzensgeld ausgehändigt.

Roh und menschenverachtend verging sich der damals 22-Jährige laut Anklage mehrmals in seinem Wagen an der jungen Frau. Er hatte sie erst kurz zuvor in der Diskothek kennengelernt, wo es laut Anklage zu Zärtlichkeiten gekommen war. Dann führte er sie zu seinem Wagen. "Es war klar, dass wir Sex haben wollten", versuchte er sich damals bei der Polizei zu rechtfertigen.

Widerstand und Tränen sind vergeblich

Für die Frau war es das aber überhaupt nicht. Aber ihr Widerstand, ihre Tränen und ihr Flehen halfen nichts. Sie berichtete später, der Mann habe behauptet, er habe doch schließlich dafür bezahlt. In Wahrheit hatte er beim Verlassen der Diskothek für sie fünf Euro Aufpreis wegen zu geringen Getränkekonsums bezahlt. Bevor er die Frau endlich laufen ließ, rammte er ihren Kopf noch gegen ein anderes geparktes Fahrzeug.

Bei der Polizei behauptete er vor fünf Jahren, der Sex mit der Frau sei zwar etwas hart gewesen, habe aber einvernehmlich stattgefunden. Dabei blieb er auch, als es vor drei Jahren zu einem ersten Prozessauftakt gekommen war. Damals erschien das Tatopfer als wichtigste Zeugin nicht. Die Verhandlung musste abgebrochen werden. Die Frau lebte wieder im Ausland und war nicht zu bewegen, vor Gericht auszusagen.

Sie sei psychisch noch sehr angegriffen, hieß es damals, und wolle mit der Sache nicht noch einmal konfrontiert werden. Erst jetzt gelang es, sie zu einem Erscheinen vor dem Landgericht zu bewegen. Nach Geständnis und Täter-Opfer-Ausgleich blieb ihr die gefürchtete Zeugenvernehmung erspart.

Zuvor hatte der blasse und unscheinbar wirkende 27-Jährige berichtet, er leide seit dreieinhalb Jahren unter Depressionen.

Keine Angaben zur Sache

Vor allem die Ungewissheit darüber, ob er für Jahre ins Gefängnis muss, machte ihm schwer zu schaffen. In der ersten Verhandlung hatte er behauptet, damals sehr betrunken gewesen zu sein. Außerdem pflegte er damals Anabolika zu schlucken. Davon war gestern keine Rede mehr. Außer seinem Geständnis machte er keinerlei Angaben zur Sache selbst.

Der Mann hat seit mehreren Jahren einen festen Arbeitsplatz und gilt als gut in die Gesellschaft eingegliedert. Auch die lange Verfahrensdauer und der Täter-Opfer-Ausgleich mussten vom Gericht strafmildernd in Ansatz gebracht werden. Als Bewährungsauflage muss er weitere 2000 Euro in Raten an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.