Kriminalbeamte der Spurensicherung untersuchen 2016 in Villingen-Schwenningen vor einer Flüchtlingsunterkunft den Tatort. Mittlerweile verurteilte Täter haben eine scharfe Handgranate über den Zaun an der Unterkunft geworfen. Foto: Seeger Foto: Schwarzwälder Bote

Prozess: Securityunternehmen veruntreut Sozialversicherungsbeiträge / Firma erschleicht über 50 000 Euro

Ohne die Handgranate wären sie vielleicht gar nicht aufgeflogen: Drei Männer mussten sich vor dem Amtsgericht Villingen verantworten.

Villingen-Schwenningen/Donaueschingen. Sie sollen als Geschäftsführer beziehungsweise Prokuristen einer Sicherheitsfirma für einige ihrer Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge einbezahlt und ihrem Auftraggeber nicht geleistete Arbeitsstunden in Rechnung gestellt haben.

Der Hauptverantwortliche wurde vom Schöffengericht wegen der Erstellung gefälschter Bescheinigungen in 13 Fällen, Veruntreuung von Sozialversicherungsbeiträgen in 18 Fällen sowie Betruges in drei Fällen zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er die veruntreuten Gelder und den Betrugsschaden teilweise erstatten sowie eine Schadenswiedergutmachung leisten. Seine beiden Mitangeklagten erhielten wegen mittäterischer Veruntreuung in 18 Fällen eine Freiheitsstrafe von jeweils sechs Monaten auf Bewährung und müssen ebenfalls eine Schadenswiedergutmachung zahlen.

Ihre ehemalige Sicherheitsfirma mit Sitz in Donaueschingen war zwischen 2015 und 2016 als Subunternehmen für die Bewachung einer Flüchtlingsunterkunft in Villingen-Schwenningen zuständig. Im Zuge der Handgranatenaffäre im Januar 2016 wurden verschiedene Sicherheitsunternehmen genauer unter die Lupe genommen, darunter auch das der Angeklagten. Damals wurde eine Handgranate auf ein Wachhäuschen bei der Flüchtlingsunterkunft geworfen.

Dies führte zu weitergehenden Untersuchungen, die in einer umfangreichen Anklageschrift mündeten: Der Staatsanwalt brauchte über 20 Minuten, um sie zu verlesen.

Insgesamt war laut Staatsanwaltschaft durch die nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträge ein Schaden von 42 690 Euro entstanden und durch die falsch in Rechnung gestellten Arbeitsstunden einer von 12 267 Euro.

Die Hauptverantwortung für die Veruntreuung und den Betrug soll laut Aussagen der Angeklagten nur bei einem von ihnen gelegen haben, der bereits über einschlägige Vorstrafen wegen Steuerbetrugs, räuberischer Erpressung, Betrugs und Urkundenfälschung verfügt. Seine beiden Mitangeklagten seien zu 450 Euro im Monat angestellt gewesen und hätten nichts von dem hinterzogenen Geld erhalten. "Auch wenn ich persönlich was anderes denken mag, kann ich nicht beweisen, dass die beiden von dem Geld etwas abgekriegt haben", stellte der Staatsanwalt fest.

Richter Christian Bäumler wies darauf hin, dass eine Vereinbarung im Sinne aller Verfahrensbeteiligten wäre. "Sonst wird das eine größere Geschichte", so Bäumler. Deshalb wurde die Verhandlung kurz nach ihrer Eröffnung für ein Rechtsgespräch unterbrochen. Die Angeklagten legten danach jeweils ein vollumfängliches Geständnis in Bezug auf die ihnen zur Last gelegten Vorwürfe ab.

Das Gericht folgte in seinem Urteil im Wesentlichen dem Antrag des Staatsanwaltes. Der Hauptverantwortliche muss die Hälfte des durch die Veruntreuung von Sozialversicherungsbeiträgen entstandenen Schadens und den vollen Betrugsschaden zurückerstatten, was insgesamt 33 612 Euro entspricht. Zudem muss er während der drei Jahre dauernden Bewährungszeit monatlich eine Schadenswiedergutmachung von 100 Euro leisten. Letztere müssen auch seine Mitangeklagten bezahlen, jedoch nur über einen Zeitraum von zwei Jahren hinweg.

Richter Christian Bäumler wies in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass die anderen Vergehen des Hauptverantwortlichen bereits lange zurückliegen und seine beiden Mitangeklagten nicht vorbestraft sind. Zudem ging er auf die vom Anwalt des Hauptverantwortlichen vorgebrachten Einwände ein, dass in den Flüchtlingsunterkünften zwischen 2015 und 2016 chaotische Zustände geherrscht hätten und sein Mandant total überfordert gewesen sei: "Die Auftraggeber der Sicherheitsfirmen haben in dieser Zeit auch nicht genau hingeschaut", so Bäumler. Den Hauptverantwortlichen ermahnte der Richter, in Zukunft keine eigene Firma mehr zu gründen. Wie die Durchsicht der Unterlagen gezeigt habe, sei das Unternehmen von Anfang an zum Scheitern verurteilt gewesen: "Offensichtlich sind sie dafür nicht auserkoren."