Einst umstritten, heute Symbol für Donaueschingen und seine Reitturnier-Tradition: der Pferdekreisel. Foto: Simon

OB will notfalls vor Gericht gehen. Über Kündigungsgründe kann Pauly nichts sagen.

Donaueschingen - Wie geht es nun weiter? Diese Frage stellen sich nicht nur Fans des Reitturniers. Auch OB Erik Pauly. Nur: Er muss darauf auch eine Antwort finden. Denn dass das Fürstenhaus in der vergangenen Woche den Reitturnier-Vertrag gekündigt hat, könnte weitreichende Folgen haben.

Pauly schließt nicht aus, dass sich die Parteien demnächst vor Gericht treffen könnten. "Aus unserer Sicht kam die Kündigung völlig überraschend", sagt der Oberbürgermeister. Noch im September 2017 habe es ein Gespräch gegeben, bei dem sowohl er, als auch Erbprinz Christian zu Fürstenberg anwesend waren. "Aus unserer Sicht konnte damals alles geklärt werden", so Pauly. Dass es bis heute noch nicht zu einer Unterzeichnung gekommen ist, liege keinesfalls an der Leitung der Reitturnier GmbH. Doch an wem dann? Schließlich betont auch das Fürstenhaus, dass es schon mehrmals nach einer Vertragsunterzeichnung ausgesehen habe, es aber nie dazu gekommen sei, weil die Stadt immer wieder Änderungen eingebracht habe.

"Ich kann die Handlungsweise des Fürstenhauses nicht nachvollziehen", sagt Pauly. Eine Nachfrage beim Fürstenhaus erwägt er aber nicht. Schließlich habe es nun zwei Jahre lang Gespräche gegeben und man sei auf einem guten Weg gewesen, eine Einigung zu erzielen. "Wir werden die Kündigung aber nun nicht mehr abwenden können", ist sich Pauly sicher. Nun gelte es, die "Konsequenzen zu eruieren".

Unter dem Strich sind diese klar: "Ohne vertragliche Vereinbarung mit dem Fürstenhaus können wir kein Reitturnier durchführen." Schließlich braucht es ein Gelände und das gehört dem Fürstenhaus. Hinzu kommt, dass die Reitturnier GmbH auch einen Vertrag mit dem Turnierveranstalter Escon hat, der regelt, dass Kaspar Funke und sein Team bis 2023 das Reitturnier in Donaueschingen veranstalten können. Und mit der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI) gibt es Absprachen, dass 2019 die Europameisterschaften im Gespannfahren in Donaueschingen stattfinden. Es besteht also Handlungsbedarf.

Für den Oberbürgermeister ist klar: "Wir haben einen bestehenden Vertrag aus dem Jahre 1978 und dieser wurde für 50 Jahre abgeschlossen." Das heißt, dass er erst 2028 ausläuft. Eigentlich müsste man diesen Vertrag auch nicht zwingend überarbeiten, weil er klar formuliert sei. Dennoch sei man sich einig gewesen, aufgrund der "früheren Unstimmigkeiten bei der Rückgabe des Geländes nach den Turnieren" den Vertrag zu ergänzen. Man sei auch auf einem guten Weg gewesen. "Es ist allerdings fraglich, ob der Vertrag vorzeitig gekündigt werden kann, denn eine solche Kündigungsmöglichkeit ist vertraglich nicht vorgesehen." Zum Zeitpunkt des Abschlusses habe wohl keine der beiden Parteien diesen Punkt als relevant angesehen. "Schließlich steht man ja zu seinem Wort", so der OB.

Ist der Schritt des Fürstenhauses also nur ein Säbelrasseln? Das Bürgerliche Gesetzbuch könnte die Kündigung durch den Paragrafen 544 durchaus rechtens machen: "Wird ein Mietvertrag für eine längere Zeit als 30 Jahre geschlossen, so kann jede Vertragspartei nach Ablauf von 30 Jahren nach Überlassung der Mietsache das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen."

Doch es könnte durchaus sein, dass Gerichte diesen Punkt klären müssen. Für OB Pauly ein Weg, den er sich vorstellen kann: "Dies haben letztendlich die Gremien zu entscheiden, aber das Fürstenhaus zwingt uns ja regelrecht, vor Gericht zu gehen." Zeitnah möchte er die Gesellschafterversammlung der Reitturnier GmbH und die Fraktionssprecher über den Sachverhalt informieren. "Beide Gremien waren die gesamte Zeit über über den Stand der Vertragsverhandlungen informiert." Über die aktuellen Entwicklungen dürfte aber nicht nur das Rathaus überrascht sein, sondern auch die Stadträte.

Doch was ist nun eigentlich das Problem? Weniger dürfte es an der Abwicklung des Reitturniers liegen, als an der Frage, was passiert, wenn die Veranstaltung einmal nicht mehr sein sollte. Eine Frage, die für OB Pauly eher zweitrangig: "Wir wollen ja einen Vertrag, um das Reitturnier langfristig fortführen zu können."

Es ist allerdings ein Punkt, der dem Fürstenhaus sehr am Herzen liegt. Denn der 1978er-Vertrag regelt diese Abwicklung genau: Das Fürstenhaus könnte die Immobilien, die die Stadt im Schlosspark für das Reitturnier errichtet hat, kaufen. Die Summe ist allerdings nicht geregelt. Die Bereitschaft zum Ankauf der Gebäude hat das Fürstenhaus der Reitturnier GmbH gleichzeitig mit der Kündigung mitgeteilt. Kauft das Fürstenhaus nicht, könnte die Stadt das Gelände erwerben, wäre dann Besitzer einer Insel inmitten des fürstlichen Eigentums und könnte mit damit eigene Pläne verfolgen.

Vorstöße zum Kauf seitens der Stadt gab es bereits seit 2008. Damals wurde der Grund auch neu bewertet und nicht mehr die Richtwerte für Baugrund, sondern für Landwirtschaftliche Grundstücke angesetzt. Die Rede ist von wesentlich geringeren Werten, die nun gelten sollen. "Im Zweifelsfall würde das ein Sachverständiger klären", so Pauly. Allerdings will das Fürstenhaus auf keinen Fall verkaufen.

Und die Stadt? "Wir sind nicht daran interessiert, das Grundstück zu kaufen", sagt Pauly und stellt sich die Frage, warum das Fürstenhaus dann genau den Schritt geht, mit der die Klausel zum Tragen kommen könnte. Dort ist die Antwort klar: Ziel des Fürstenhauses ist es nach eigenen Angaben, einen "zeitgemäßen Vertrag zu verhandeln, der den über die letzten 40 Jahren geänderten Anforderungen Rechnung trägt und allen Beteiligten Rechtssicherheit gibt." Während es so scheint, als dass Stadtverwaltung und Fürstenhaus keinen gemeinsamen Nenner finden und die Zeit der Gespräche – trotz beidseitiger Bekundungen – vorbei ist, liegt nun die Entscheidung beim Gemeinderat. Denn dort muss sowohl über den Inhalt des Vertrages, als auch über einen Gang vor Gericht entschieden werden.