Donaueschingen (ff). Kaum Aussicht auf Erfolg hatte der Eilantrag des früheren

Donaueschingen (ff). Kaum Aussicht auf Erfolg hatte der Eilantrag des früheren Hegeringleiters Friedrich Thielemann, der am 10. Januar vor dem Amtsgericht in Donaueschingen verhandelt wurde. Thielemann hatte geklagt, da er seine Abwahl in der Versammlung am 11. Dezember im Bräunlinger Lindenhof für nicht mehrheitsfähig erachtet und durch die Neubesetzung der Spitze durch Jürgen Schafbuch Nachteile für den Verein befürchtet. Amtsgerichtsdirektor Arno Hornstein hatte bereits in der Verhandlung auf die Aussichtslosigkeit des Antrags hingewiesen. Gestern mit der Urteilsverkündung begründete Hornstein die Abweisung der Klage damit, dass zum einen keine Rechtsbeziehung zwischen Kläger und Beklagtem bestehe und zum anderen eine Dringlichkeit zur Schadensabwendung nicht zu erkennen sei. Die Kosten des Verfahrens muss nun der Kläger übernehmen.