Donaueschingen. Die Stadtverwaltung Donaueschingenweist darauf hin, dass am 15. Mai die

Donaueschingen. Die Stadtverwaltung Donaueschingenweist darauf hin, dass am 15. Mai die Grundsteuer fällig wird. Nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes gibt es für Grundsteuerbeträge über 15 Euro zwei (15. Februar und 15. August), für Beträge über 30 Euro vier Fälligkeitstermine (15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November). Für 2013 und die folgenden Jahre kann auf Wunsch die Grundsteuer jeweils zum 1. Juli des laufenden Jahres in einem Betrag entrichtet werden, sofern dies schriftlich, unter Angabe des Buchungszeichens, bei der Kämmerei Donaueschingen beantragt wird. Diese Möglichkeit besteht auch bei Erteilung einer Abbuchungsermächtigung. Entsprechende Fragen hierzu beantwortet die Kämmerei unter der Telefonnummer 85 71 33.